5 Dinge, die Sie wissen sollten, bevor Sie ein MVZ gründen

Wer ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen möchte, sollte schon im Vorfeld genau wissen, wo die Stolpersteine liegen. Denn gute Vorbereitung entscheidet über Erfolg oder Misserfolg. Bei diesen 5 Punkten ist Vorsicht geboten.

 

Medizinische Versorgungszentren werden immer beliebter. Sowohl junge Ärzte als auch ältere, die kurz vor der Rente stehen, schätzen die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten und Arbeitszeit und Urlaub flexibler planen zu können als in der Einzelpraxis. Aber auch für die ärztlichen Träger kann ein MVZ große Vorteile haben: Kosteneinsparung, Imagebildung und Ausweitung der Leistungen und Scheinzahlen beispielsweise.

Ein MVZ zu gründen und dafür die eigene Praxis umzuwandeln, ist zeitintensiv. In diesen 5 Bereichen können Sie mit guter Planung gefährliche Fehler vermeiden und sich dadurch sehr viel Ärger und Risiko sparen:

 

Mitarbeiter übernehmen

Wenn Sie eine bestehende Praxis in ein MVZ umwandeln, möchten Sie meist auch MFA und angestellte Ärzte übernehmen. Das ist grundsätzlich kein Problem. Auf jeden Fall sollten Sie Ihre Angestellten frühzeitig über Ihre Pläne informieren. Damit sorgen Sie für Sicherheit und Ruhe im Team und beugen Spekulationen über den „Flurfunk“ vor. Denn wenn die Gerüchteküche brodelt, wirkt sich das negativ auf die Zufriedenheit und Produktivität Ihres Teams aus.

Eine Änderungskündigung der Arbeitsverträge ist nicht notwendig, wenn sich nur der Arbeitgeber von der Praxis zum MVZ ändert. Wenn Sie allerdings gleichzeitig die Arbeitsbedingungen anpassen möchten, können Sie eine Änderungskündigung aussprechen. Aber auch dieser Schritt muss gut überlegt, abgewogen und zeitlich eingeplant werden. Setzen Sie sich nicht selbst unnötig unter Zeitdruck, indem Sie Informationen zum neuen Arbeitsverhältnis zu lange verheimlichen.

Tipp: Mehr Informationen dazu finden Sie in der Praxisinfo „Kündigung“ und im Bereich Personalverwaltung

 

Bei angestellten Ärzten sollten Sie beachten, dass das Abrechnungsvolumen nicht automatisch auf das MVZ übergeht. Dafür braucht es einen schriftlichen Antrag mit Erklärung des angestellten Arztes. Holen Sie sich also so früh wie möglich dieses Einverständnis oder leisten Sie im Vorfeld bereits umfassende Überzeugungsarbeit. 

Tipp: Arbeitsverträge für angestellte Ärzte und MFA im MVZ können Sie als Mitglied kostenlos herunterladen.

Alle Arbeitsverträge sehen

 

Arztsitz übertragen

Wer ein MVZ gründen möchte, braucht dafür freie Arztsitze. Wenn Sie als Arzt oder Ärztin ein MVZ errichten, können Sie dafür Ihren bisherigen Arztsitz aufgeben und auf das MVZ übertragen.

Vorsicht in gesperrten Zulassungsbereichen: Weil hier nur eine Nachbesetzung, aber keine übliche Neuniederlassung erlaubt ist, müssen Sie beim Zulassungsausschuss klar begründen, weshalb Sie zugunsten des MVZ auf den Arztsitz verzichten. Auch die Sitzverlegung ist genehmigungspflichtig. 

Tipp: Lassen Sie sich vor diesem Schritt unbedingt rechtlich beraten. Im Virchowbund ist die Rechtsberatung schon im Mitgliedsbeitrag enthalten und spart viel Zeit, Geld und Nerven. 

 

Buchhaltung umstellen 

Eine normale Arztpraxis verfügt meist über eine abgespeckte Buchhaltung mit simpler Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wenn ein MVZ als GmbH geführt wird, bringt das die Pflicht mit sich, Bilanzen zu erstellen.

Beide Systeme funktionieren nach unterschiedlichen Regeln und Logiken – die Umstellung ist also etwas aufwändiger. In der Übergangszeit von mindestens einem halben Jahr müssen Sie darum eine Doppelbuchhaltung führen. Auch dafür sollten Sie sich professionelle Hilfe holen. 

 

Praxis versteuern

Wer seine Praxis in ein MVZ umwandelt, muss in der Regel die stillen Reserven der Praxis einmalig versteuern. Wichtig zu wissen: Der aktuelle Verkehrswert der Praxis und die spätere Entwicklung des MVZ können stark voneinander abweichen. Damit Sie die Steuerlast so gering wie möglich halten, sollten Sie sich von einem Steuerberater unterstützen lassen, wie Sie mit dieser Diskrepanz umgehen sollten.

 

Patientendaten übertragen

Bei Patientendaten wird es besonders heikel, denn hier kommen die Datenschutzgrundverordnung und die ärztliche Schweigepflicht ins Spiel. Praxis und MVZ sind nicht identisch. Darum dürfen Sie die Patientendaten der Praxis nicht ohne Weiteres einfach in das MVZ überspielen. Sie sollten sich die schriftliche Zustimmung Ihrer Patienten holen, wenn diese zum ersten Mal im neuen MVZ erscheinen, und den Datentransfer durch IT-Fachleute machen lassen.

Tipp: Wie Sie die EU-DSGVO in der Praxis umsetzen müssen, erfahren Sie in der Praxisinfo „Datenschutzgrundverordnung“.

 

MVZ sind eine beliebte, aber nicht die einzige mögliche Kooperationsform für Ärzte. Ob sich für Sie eine Berufsausübungsgemeinschaft, Jobsharing, Zweigpraxis oder ein MVZ lohnt, ob Sie eine GbR oder eine GmbH gründen sollten und welche Konsequenzen sich daraus für Ihre Buchhaltung, Ihre Steuerpflicht und Ihr Haftungsrisiko ergeben, erfahren Sie in unserer persönlichen Rechtsberatung​​​​​​​. 

Haben Sie noch Fragen zur MVZ-Gründung? Hinterlassen Sie uns einen Kommentar.

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