Niederlassung und Zulassung als Vertragsarzt beantragen

Wie lässt man sich als Arzt nieder? Wie und wo beantragt man eine Kassenzulassung?

Hier beantworten wir nicht nur diese Fragen, sondern erklären Ihnen auch

  • den Unterschied zwischen Niederlassung und Zulassung
  • wie Sie in einem gesperrten Planungsbereich als Vertragsarzt arbeiten können
  • welche Unterlagen Sie für die Eintragung in das Arztregister brauchen
  • welche Rechte und Pflichten niedergelassene Ärzte haben

Wenn Sie lieber als angestellter Arzt im ambulanten Bereich arbeiten möchten, wechseln Sie zu den Themen Angestellter Arzt und Jobsharing.

In der Niederlassung habe ich mehr Freiheit, was die Planung von Sprechstundenzeiten und Urlauben angeht. Dadurch kann ich Beruf und Familie besser in Einklang bringen.

Dr. Nicole Mattern
Niedergelassene Gynäkologin, Mitglied im Virchowbund
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Niederlassung vs. Zulassung – Wo ist der Unterschied?

Niederlassung bedeutet, dass Sie in freier Praxis als Arzt oder Psychotherapeut tätig sind. Wenn Sie neben Privatpatienten auch GKV-Patienten versorgen möchten, brauchen Sie ergänzend eine kassenärztliche Zulassung.

Die Zulassung ist der Verwaltungsakt, der Ihnen das Recht gibt, an der ärztlichen Versorgung der GKV-Patienten teilzunehmen und mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen. Erst mit einer Kassenzulassung können Sie sich als Vertragsarzt niederlassen (in eigener Praxis oder in Anstellung). Ohne können Sie ausschließlich als Privatarzt tätig sein.

Niederlassungsvoraussetzungen

Es gibt drei Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, bevor Sie die Zulassung erhalten und sich als Vertragsarzt niederlassen können:

  1. Sie müssen die Weiterbildung als Facharzt besitzen.
  2. Sie müssen in einem Arztregister eingetragen sein.
  3. Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Zulassung beim zuständigen Zulassungsausschuss stellen.
Andrea Schannath | Virchowbund | Rechtsberatung

Mein Tipp: Beantragen Sie rechtzeitig die Abrechnungserlaubnis für genehmigungspflichtige Leistungen, denn Sie können diese erst nach Vorlage einer schriftlichen Genehmigung abrechnen.

Andrea Schannath
Rechtsberatung

Zulassungsschritt 1: Weiterbildung

Für die Zulassung als Vertragsarzt müssen Sie die Weiterbildung in einem bestimmten Fachgebiet mit der entsprechenden Facharztbezeichnung abgeschlossen haben. Die Gebietsdefinition Ihrer Weiterbildung legt die Grenzen für die Ausübung Ihrer fachärztlichen Tätigkeit fest. Als Orthopäde dürfen Sie zum Beispiel orthopädische, aber keine internistischen Leistungen erbringen.

 

Zulassungsschritt 2: Eintragung ins Arztregister und die Warteliste

Nun können Sie sich in das Arztregister eintragen lassen. Dafür wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Einzugsbereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Wenn Sie später umziehen, können Sie die Eintragung von einem Register ins andere umschreiben lassen.

Warum sollten Sie sich so bald wie möglich in das Arztregister eintragen lassen? Ganz einfach: Nur so dürfen Sie sich auf die Warteliste für eine kassenärztliche Zulassung in einem gesperrten Bereich setzen lassen. Ihre Position auf der Warteliste ist später ein Auswahlkriterium für den Zulassungsausschuss. Sie können sich nach Abschluss Ihrer Facharztweiterbildung aber auch ohne eine konkrete Niederlassungsabsicht eintragen lassen.

  • Geburtsurkunde
  • Staatsangehörigkeitsnachweis
  • ggf. Heiratsurkunde bei Namensänderung
  • Approbationsurkunde
  • ggf. Promotionsurkunde
  • Bescheinigung über die seit der Approbation ausgeübte ärztliche Tätigkeit
  • Nachweis über das derzeitige Beschäftigungsverhältnis (nicht älter als drei Monate)
  • falls bereits niedergelassen gewesen: Bescheinigung der KV bzw. Ärztekammer über Ort und Dauer
  • Anerkennung für bestimmte Gebiets- oder Zusatzbezeichnungen, Schwerpunkte oder eine Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung

Zulassungsschritt 3: Zulassungsantrag

Jetzt können Sie einen schriftlichen Antrag an den Zulassungsausschuss stellen.

  • Auszug aus dem Arztregister (Tag der Approbation, Tag der Eintragung und ggfs. Tag der Anerkennung der Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung)
  • ggfs. Erklärung, wenn Sie den Versorgungsauftrag beschränken möchten
  • Antrag auf Zulassung zu den gesetzlichen Krankenkassen
  • Lebenslauf
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Bescheinigung über die seit der Approbation ausgeübte ärztliche Tätigkeit
  • Nachweis über das derzeitige Beschäftigungsverhältnis (nicht älter als drei Monate)
  • falls bereits niedergelassen gewesen: Bescheinigung der KV bzw. Ärztekammer über Ort und Dauer
  • Erklärung zur Drogen- oder Alkoholabhängigkeit und gesetzlichen Hinderungsgründen, die der Ausübung des ärztlichen Berufs entgegenstehen

Erst mit der Zulassung dürfen Sie auch GKV-Patienten behandeln. Die Möglichkeiten eine solche Kassenzulassung gemäß Ärzte-ZV zu erhalten, sind jedoch durch die Bedarfsplanung teilweise eingeschränkt.

Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen

Die Bedarfsplanung legt fest, wie viele Vertragsärzte und -Psychotherapeuten in einem bestimmten räumlichen Bereich tätig sein dürfen. Die Bedarfsplanungsrichtlinie wird vom G-BA mithilfe einer Verhältniszahl Ärzte pro Einwohner definiert und auf lokaler Ebene von den Zulassungsausschüssen adaptiert.

 

Überversorgung und Unterversorgung

Bei Überversorgung werden Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Für diesen Planungsbereich werden dann keine neuen Vertragsärzte zugelassen. Zuerst muss ein anderer Kollege seine Zulassung zurückgeben. Erst auf diesen freien Arztsitz können Sie sich bewerben.

Neben der Praxisübernahme gibt es aber noch andere Möglichkeiten, wie Sie auch in gesperrten Gebieten eine Zulassung erhalten. Diese stellen wir weiter unten vor.

In einem offenen Bereich können Sie sich sofort niederlassen.

 

Entscheidungskriterien für den Zulassungsausschuss

Wenn ein niedergelassener Arzt in einem gesperrten Gebiet auf seine Zulassung verzichtet, wird diese von der Kassenärztlichen Vereinigung ausgeschrieben. Falls Sie Interesse daran haben, müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist einen Antrag stellen (siehe Zulassungsschritt 3).

Ist die Bewerbungsfrist abgelaufen, erhält der abgebende Arzt von der KV alle eingegangenen Bewerbungen. Er kann dem Zulassungsausschuss seinen Favoriten mitteilen. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich also schon über eine etwaige Praxisübernahme geeinigt haben.

Nun überprüft der Zulassungsausschuss die formellen Voraussetzungen und entscheidet nach diesen Auswahlkriterien, welcher Bewerber den freien Arztsitz erhält:

  • berufliche Eignung
  • Approbationsalter
  • Dauer der ärztlichen Tätigkeit
  • mindestens fünf Jahre dauernde vertragsärztliche Tätigkeit in einem unterversorgten Gebiet
  • Bereitschaft, besondere Versorgungsbedürfnisse laut Ausschreibung der KV zu erfüllen
  • Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung
  • Ergänzung des besonderen Versorgungsangebots

 
Wichtige Faktoren sind auch Ihr Wartelistenplatz und ob Sie einen Praxisübernahmevertrag mit dem abgebenden Arzt schließen wollen. Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Angestellte oder Praxispartner des bisherigen Vertragsarztes werden bevorzugt.

Der geschilderte Ablauf bezieht sich auf eine klassische Praxisübernahme: Ein Arzt übergibt seine Praxis an einen jüngeren Nachfolger. Das ist die häufigste Variante, wie eine Niederlassung in einem gesperrten Gebiet abläuft – aber nicht die einzige.

Kennen Sie schon unsere Niederlassungs- und Praxisberatung? Wir begleiten Sie persönlich und vermitteln bei Bedarf auch Mentoren aus Ihrem KV-Bezirk.

Margaret Plückhahn
Praxisberatung

Gesperrter Planungsbereich: Diese Alternativen haben Sie

Auch wenn Sie vorerst noch keine Arztpraxis übernehmen möchten, können Sie sich in einem gesperrten Planungsbereich niederlassen – und zwar über Jobsharing oder eine Teilzulassung.

 

Jobsharing

Jobsharing bedeutet, dass zwei Ärzte sich eine volle Zulassung teilen. Dafür gibt es zwei Optionen:

  • beide gründen eine ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft im Jobsharing als gleichberechtigte Partner
  • der abgebende Arzt stellt den Nachfolger an

Die Zulassungssperre gilt in diesem Fall nicht. Bei der Bedarfsplanung wird der zusätzliche Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung nicht mitgezählt.

Voraussetzung für das Jobsharing sind:

  • selbes Fachgebiet
  • Leistungsbegrenzung (maximal drei Prozent mehr Praxisumfang)

 

Erfahren Sie mehr über Jobsharing

Wenn Sie an Jobsharing interessiert sind, helfen Ihnen unsere Rechtsberatung, Praxisinfos und Musterverträge durch den Paragrafendschungel.

Teilzulassung

Alternativ kann ein Arzt seinen Versorgungsauftrag auf die Hälfte oder Dreiviertel beschränken. Der freiwerdende Anteil kann an einen Nachfolger übertragen werden.

Mit einer Teilzulassung haben Sie auch nur einen hälftigen oder dreiviertel Anspruch auf die Teilnahme an der Honorarverteilung.
 

Rechte und Pflichten als Vertragsarzt

Wenn Sie alle genannten Schritte befolgen, genießen Sie schon bald alle Rechte und Pflichten als niedergelassener Vertragsarzt:

  • Sie dürfen gesetzlich versicherte Patienten gemäß SGB V behandeln und die Leistungen über Ihre KV abrechnen.
  • Sie müssen mindestens 25 Sprechstunden pro Woche für GKV-Patienten an Ihrem Praxisstandort anbieten und diese auf Ihrem Praxisschild bekannt geben
  • Sie werden Mitglied bei einer Kassenärztlichen Vereinigung, dürfen die Vertreterversammlung wählen und unterstehen der Disziplinargewalt und dem Satzungsrecht der KV
  • Sie müssen sich an die Richtlinien des Bundesmantelvertrags Ärzte, des G-BA, und der Verträge Ihrer KV mit den Krankenkassen halten
  • Sie müssen Ihren Versorgungsauftrag persönlich erfüllen
  • Sie müssen am ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. Notfalldienst teilnehmen

Je nach Bundesland können sich diese Rechte und Pflichte unterschiedlich auf Ihren Praxisalltag auswirken. Einen noch tieferen Einblick liefert der Artikel Berufsrecht. Außerdem gibt es einige Ausnahmen, etwa bei der Vertretung.

In unseren Praxisinfos haben wir alles wichtige Wissen rund um die Niederlassung für Sie übersichtlich nach Themen aufbereitet. Bei konkreten Fragen sind unsere Rechtsberatung und Praxisberatung immer für Sie da.

Klingt die Niederlassung für Sie interessant?

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Alles über die Rechte und Pflichten als Arzt im Allgemeinen und als Vertragsarzt im Speziellen erfahren Sie hier.

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