Niederlassungsfreiheit

Jeder Arzt, jede Ärztin kann frei wählen, wo er oder sie sich niederlassen möchte. Der Virchowbund hat dieses Recht 1960 vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten.

Und doch schränkt die Bedarfsplanung des Sozialgesetzbuch V seit 25 Jahren die Niederlassungsfreiheit für Vertragsärzte ein. Sie beschneidet damit die ärztliche Freiberuflichkeit und das Patientenrecht auf freie Arztwahl.

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Bedarfsplanung

Die Bedarfsplanungsrichtlinie ist völlig veraltet und hilft nicht, die Versorgung zu verbessern. Eine reformierte Bedarfsplanung muss Mitversorgereffekte und Morbiditätsunterschiede berücksichtigen.

Langfristig sollte die Bedarfsplanung ganz abgeschafft werden, denn es gibt viel bessere Hebel, um die Verteilung der Ärzte zu steuern.

Niederlassungsfreiheit verbessert die Versorgung

Eine flächendeckende Versorgung erreicht man durch Wettbewerb und nicht durch Zwang. Dafür gibt es drei Erfolgsfaktoren:

  1. Leistungsgerechte Vergütung
  2. Ausreichend Ärzte-Nachwuchs
  3. Niederlassungsfreiheit

Echte Niederlassungsfreiheit fördert den Wettbewerb. Das ist essenziell im Kampf gegen den Ärztemangel.

Niederlassungsfreiheit funktioniert. Die Zahnärzte machen es vor: Sie dürfen sich seit 2007 wieder frei niederlassen. Unterversorgung? Fehlanzeige! Auch für junge Zahnärzte ist es attraktiv, eine Praxis im ländlichen Raum oder in sozialen Brennpunkten von Städten zu eröffnen.

Dr. Dirk Heinrich
Bundesvorsitzender, niedergelassener HNO-Arzt

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