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Personalverwaltung
Alles was Sie wissen müssen, wenn Sie Mitarbeiter anstellen, abmahnen oder kündigen und rund um Urlaub, Krankmeldungen, Kurzarbeit und Elternzeit finden Sie hier.
Die Personalverwaltung ist üblicherweise Aufgabe des Arbeitgebers – also des Praxisinhabers bzw. der Gesellschafter in einer Berufsausübungsgemeinschaft, einer Praxisgemeinschaft oder einem MVZ. In größeren Praxen übernimmt oft auch ein Praxismanager diese Aufgabe.
Die Personalverwaltung umfasst das gesamte Arbeitsverhältnis von Anfang bis Ende. Sie startet mit Stellenanzeigen, Bewerbungsgesprächen und dem Arbeitsvertrag und beinhaltet die immer wieder anfallenden Fragen zu Krankmeldung, Urlaubsplanung und Ausbildung bzw. Fortbildung. Und natürlich zählen auch Abmahnung, Kündigung und das Arbeitszeugnis dazu.
Zu jedem dieser Themen finden Sie detailliertere Informationen weiter unten verlinkt.
Egal ob Arbeitsvertrag, Abmahnung oder Kündigung: Mit unseren juristisch geprüften Vorlagen sind Sie auf der sicheren Seite.
Schauen Sie auch im Praxisärzte-Blog vorbei. Dort veröffentlichen wir regelmäßig Tipps und Tricks zum Praxismanagement und Arbeitsrecht für Praxisinhaber.
Erfahren Sie mehr zum Thema
Als Arbeitgeber müssen Sie auch die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze für alle Mitarbeiter zugänglich machen. Darauf achten z. B. die Prüfer im Rahmen einer Praxisbegehung.
Laden Sie die Checkliste Praxisbegehung herunter.
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