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Kooperationsformen für Ärzte
Teamarbeit ist auch in der eigenen Arztpraxis längst möglich. Wir geben einen Überblick über die Möglichkeiten zur Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten, z. B. Jobsharing, Praxisgemeinschaft und Zweigpraxis.
Ärzte haben heutzutage viele Möglichkeiten, auch in der Niederlassung mit anderen Ärzten und medizinischen Fachberufen zu kooperieren. Die Zusammenarbeit kann mehr Flexibilität und Versorgung in Teilzeit möglich machen. Das wirkt sich positiv auf die Work-Life-Balance aus.
Sie kann aber auch dazu dienen, das Leistungsspektrum der Praxis zu verbreitern oder sich auf bestimmte Patienten und Erkrankungen zu spezialisieren. Drittens kann die gemeinsame Berufsausübung von Ärzten Kosten sparen.
Welche Kooperationsform die Richtige für Sie ist, hängt von Ihren persönlichen Vorlieben und Lebensumständen ab. Das kann sich im Lauf des Lebens durchaus ändern. Wenn Sie also eine Zusammenarbeit mit anderen Ärzten planen, lassen Sie sich vorher ausführlich zu den möglichen Kooperationsformen beraten.
Sie möchten Tipps zur Praxisführung von einem erfahrenen Kollegen aus Ihrer Fachgruppe? Lassen Sie sich von unseren Senior Expert Docs® beraten.
Kooperationsformen mit enger Zusammenarbeit
Besonders eng arbeiten Sie mit anderen Ärzten in diesen Kooperationsformen zusammen.
- Jobsharing
- Ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
- Überörtliche BAG
- Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
- angestellter Arzt
- Weiterbildungsassistent / Entlastungsassistent
Klicken Sie auf den jeweiligen Link, um mehr zu erfahren, und laden Sie die entsprechende Praxisinfo am Seitenende herunter.
Kooperationsformen mit loser Zusammenarbeit
Mehr Eigenständigkeit bieten diese Praxismodelle:
Klicken Sie auf den jeweiligen Link, um mehr zu erfahren, und laden Sie die entsprechende Praxisinfo am Seitenende herunter.
Mit unseren Musterverträgen zu Kooperationsformen und Anstellungsverhältnissen sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Ich berate Sie gern zu allen Fragen.
Rechtsform für die Kooperation
Eine beliebte Rechtsform bei der Gründung eines MVZ oder einer BAG ist die GbR.
Weniger bekannt aber speziell für Ärzte interessant ist die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft. Sie ist auch dann möglich, wenn Sie eine Kooperation mit anderen Fachberufen anstreben.
Wenn Sie einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen möchten, können Sie einen der Musterverträge des Virchowbundes nutzen:
- Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft zwischen Ärzten
- Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft zwischen Ärzten und Angehörigen anderer Fachberufe
Andere Kooperationsformen
Als niedergelassener Arzt bzw. als Ärztin können Sie nicht nur mit anderen Kollegen und Praxen kooperieren. Sie können auch Vereinbarungen zur Kooperation mit anderen Unternehmen und Krankenhäusern treffen, z. B. mit
- Pflegeheimen
- Krankenhäusern als Belegarzt
- Unternehmen als Betriebsarzt
Klicken Sie auf den jeweiligen Link, um mehr zu erfahren. Vorlagen für Kooperationsverträge können Sie als Mitglied im Virchowbund am Seitenende herunterladen und anpassen.
Kooperation auflösen
Alles hat ein Ende – auch die Tätigkeit als niedergelassener Arzt. Wie Sie eine Kooperation bestmöglich beenden und den Verkauf Ihrer Praxis planen, erfahren Sie unter:
Kooperation leicht gemacht
Mit diesen Praxisinfos und Musterverträgen sparen Sie Zeit, Geld und Nerven auf dem Weg zur erfolgreichen Kooperation:
- Arbeitsvertrag für Angestellten Arzt (MVZ)
- Arbeitsvertrag für Angestellten Arzt
- Arbeitsvertrag für Betriebsarzt
- Arbeitsvertrag für Betriebsarzt (freier Mitarbeiter)
- Arbeitsvertrag für Ehepartner
- Arbeitsvertrag für Ehepartner (geringfügig Beschäftigte)
- Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte
- Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte als Reinigungskraft
- Arbeitsvertrag für MFA
- Arbeitsvertrag für Praktikant
- Arbeitsvertrag für Praxismanager
- Arbeitsvertrag für Quereinsteiger
- Arbeitsvertrag für Weiterbildungs-/ Sicherstellungsassistent
- Arbeitsvertrag für Werkstudenten
- Aufhebungsvertrag
- Dienstleistungsvertrag – Betriebsärztliche Betreuung von Arztpraxen
- Dienstleistungsvertrag – Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen
- Gründung einer ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft
- Gründung einer ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft (Jobsharing)
- Gründung einer Apparategemeinschaft
- Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft zwischen Ärzten
- Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft zwischen Ärzten und Angehörigen anderer Fachberufe im Gesundheitswesen
- Gründung einer Praxisgemeinschaft
- Gründung einer überörtlichen ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft
- Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (Rechtsform GbR)
Das ist nur eine Auswahl der knapp 90 Musterverträge, Checklisten und Praxisinfos für Mitglieder im Virchowbund. Dazu erhalten Sie kostenlose Rechtsberatung zu allen Fragen aus dem Praxisalltag.
Lesen Sie hier alles über die Vorteile für Mitglieder.
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