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Praxisabgabe und Praxisverkauf planen
Denken Sie darüber nach, Ihre Praxis zu verkaufen? Hier erfahren Sie, was während der Praxisabgabe auf Sie zukommt, wie Sie den besten Verkaufspreis erzielen, einen Käufer finden, die Praxisübernahme organisieren und was mit dem Praxispersonal und den Patientenakten passiert.
Wenn Sie selbst eine Praxis übernehmen möchten, lesen Sie unter Praxisübernahme weiter.
Praxisabgabe planen
Planung ist das A und O für eine erfolgreiche Praxisabgabe. Sie sollten damit mindestens fünf Jahre, bevor Sie die Praxis verkaufen wollen, starten. So haben Sie genug Zeit, einen Nachfolger-Arzt zu finden und sich ausführlich beraten zu lassen. Wir empfehlen Beratung in drei Bereichen:
- rechtlich
- wirtschaftlich
- steuerlich
Wichtig ist, dass Sie dabei immer eine individuelle Beratung suchen und sich nicht auf bloße Muster und Vorlagen verlassen. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie wirklich das Bestmögliche aus dem Praxisverkauf herausgeholt haben. Im Praxisärzte-Blog lesen Sie über typische Fehler bei der Praxisabgabe.
In Ihrem Mitgliedsbeitrag beim Virchowbund ist die unbegrenzte Rechtsberatung schon enthalten.
Als ersten Schritt sollten Sie Sie Ihre eigenen Erwartungen an die Praxisübergabe definieren, also wann, an wen und für welchen Preis Sie verkaufen wollen. Das macht später die Verhandlungen für beide Seiten sehr viel einfacher.
Offener Planungsbereich oder Ausschreibung
Ein wichtiger Faktor für die Praxisabgabe sind Zulassungssperren. Liegt Ihre Praxis in einem offenen oder einem geschlossenen Planungsbereich?
Ist der Planungsbereich offen und es gibt keine Zulassungssperren, können Sie ohne besondere Hindernisse und ohne Antrag einen Nachfolger suchen.
In einem geschlossenen Planungsbereich müssen Sie Ihren Arztsitz über die Kassenärztliche Vereinigung ausschreiben lassen – auch, wenn Sie schon einen Interessenten gefunden haben. Melden Sie der KV mindestens 9 Monate vor der Praxisübergabe, dass Ihr Arztsitz frei wird.
Sie haben keine Garantie, dass Ihr Wunschnachfolger auch tatsächlich Ihre Zulassung erhält. Wenn aber keine anderen Gründe dagegensprechen, wird man sich im Zulassungsausschuss daran halten.
Wie das Nachbesetzungsverfahren genau abläuft, lesen Sie in unserer ausführlichen Praxisinfo „Praxisabgabe“. Am Ende dieser Seite können Sie die Praxisinfo als PDF herunterladen – ebenso wie eine Checkliste zur Praxisabgabe.
Wichtig für Sie zu wissen: Der Zulassungsausschuss kann den Nachbesetzungsantrag ablehnen. Der Arztsitz wird dann nicht nachbesetzt, sondern eingezogen. Kein neuer Arzt darf sich niederlassen. Weil Sie das um einen Käufer für Ihre Arztpraxis bringt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Praxisbewertung
Woran bemisst sich der Wert einer Praxis? Die wichtigsten Faktoren für den Praxiswert sind:
- Lage und Verkehrsanbindung, barrierefreier Zugang
- Infrastruktur (Parkplätze, Apotheke und Zuweiser ...)
- Alter der Geräte und Praxiseinrichtung
- Image, Bekanntheit
- Patientenstruktur, Selbstzahlerrate, Kooperationsverträge
- Größe und Raumaufteilung
- Restlaufzeit des Praxismietvertrags
- Regionale Versorgung (Wie ist der Notdienst geregelt?)
Für die Praxiswertermittlung gibt es verschiedene Methoden. Alle haben Vor- und Nachteile und sind daher immer nur eine Richtschnur für die anschließende Verhandlung, keine absolute Wahrheit. Trotzdem kann ein professionelles Gutachten sinnvoll sein.
Die Bundesärztekammermethode ist das häufigste Verfahren, um den Praxiswert zu ermitteln. Dabei wird einerseits der materielle Wert (Substanzwert) der Praxis errechnet, also Einrichtung, EDV, Geräte etc. Ergänzend wird aber auch der immaterielle Wert (Goodwill) einbezogen.
Der Goodwill bewertet z. B. die Patientenbindung an die Praxis. Sie ist u. a. von der wahrgenommenen Behandlungsqualität, dem Leistungsspektrum, der Lage, dem Zustand der Praxisräume, aber auch von bestimmten Personen abhängig. Aber auch andere Dinge können zur Aufwertung oder Abwertung des Goodwills führen: z. B. die Rest-Mietdauer im Praxismietvertrag. Der Goodwill wird daher mit einem Prognosefaktor hinterlegt. Das heißt, er gilt meist nur für die nächsten 2-3 Jahre.
Basis für den Goodwill ist der Jahresdurchschnittsumsatz der letzten drei Kalenderjahre. Vom Umsatz werden nur die übertragbaren Kosten abgezogen. Man erhält den übertragbaren Gewinn.Dann wird der fiktive Arztlohn bzw. das Inhaberentgelt abgezogen. Dabei orientiert man sich u. a. am Arztgehalt eines Oberarztes. Das Ergebnis ist der nachhaltig erzielbare Gewinn. Nun wird ein Prognose-Multiplikator angesetzt, wie lange dieser Wert der Praxis Bestand hat.
Der Vorteil dieser Methode ist, dass sie sich am bisherigen Umsatz orientiert, aber auch individuelle Besonderheiten berücksichtigt – zum Beispiel den Patientenstamm.
Mehr Informationen zur Bundesärztekammermethode und zu den anderen Methoden zur Ermittlung des Praxiswerts finden Sie in unserer Praxisinfo „Praxisabgabe“.
Eine Einführung in Buchhaltung für Ärzte bekommen Sie in unserer Praxisinfo „Die Auswertung Ihrer Buchhaltung“.
Den besten Preis beim Praxisverkauf erzielen
In einem Markt mit Überangebot ist es essenziell, die eigene Praxis stark zu positionieren. Konkret bedeutet das: Steigern Sie rechtzeitig den Praxiswert oder erhalten Sie ihn zumindest. Ein hoher Umsatz bei niedrigen Kosten und ein qualifiziertes, eingespieltes Team sind entscheidend. Soll oder muss es ohne Investitionen gehen, ist es noch wichtiger, die Einnahmen auf ein gutes Niveau zu bringen und dort zu halten.
Apropos Investitionen: Je näher Ihre Praxis einem Idealbild kommt, desto besser sind Ihre Verkaufschancen. „Ideal“ kann jedoch weit über Praxisräume und Inventar hinausgehen. Es kann auch bedeuten: Sie bieten ein Leistungsspektrum, das für Nachfolger attraktiv ist. Tipps, was Sie zur Wertsteigerung tun können, geben wir im Praxisärzte-Blog und in der persönlichen Beratung.
Steuer sparen: Als abgebender Arzt können Sie von steuerlichen Begünstigungen profitieren. Der Gewinn aus dem Verkauf Ihrer freiberuflichen Praxis wird besteuert. Sie können aber einmalig einen Freibetrag (bis zu 45.000 Euro) in Anspruch nehmen und die Besteuerung zum halben Steuersatz beantragen, wenn Sie:
- älter als 55 Jahre sind
- dauerhaft berufsunfähig sind
- weniger als 181.000 Euro Veräußerungsgewinn erzielt haben
- Ihre bisherige Tätigkeit aufgeben
Sie dürfen nach der Übergabe eine gewisse Zeit keine neue Praxis führen, sonst müssen Sie den Freibetrag und die Steuervorteile zurückzahlen.
Sie können aber weiter als angestellter Arzt praktizieren. Nutzen Sie dafür unseren Muster-Anstellungsvertrag und lesen Sie mehr in unserer Praxisinfo „Angestellter Arzt“. Wir beraten Sie gerne, welche Tätigkeit Sie wann und wie ausführen dürfen.
Auch der Zeitpunkt, wann die Praxis verkauft wird, kann sich positiv oder negativ auf Ihren Steuersatz auswirken. Wenn Sie zum Jahresende verkaufen wollen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob nicht vielleicht der Anfang Januar günstiger wäre.
Wie finde ich einen Praxisnachfolger?
Die schwierigste Aufgabe ist es, einen Nachfolger zu finden. Wer erst ein bis zwei Jahre vor dem geplanten Ruhestand zu suchen beginnt, wird es schwer haben. Betreiben Sie lieber eine aktive Nachfolgeplanung.
Hospitationen, Block-Praktika und PJ-Quartale: Lassen Sie Studierende Ihre Tätigkeit live miterleben. Diese Erfahrung ist überzeugender als jede Werbeanzeige. Bis die Studierenden zu niedergelassenen Ärzten werden, vergehen 5 bis 10 Jahre. Beginnen Sie also rechtzeitig.
Erstellen Sie ein Exposé. Professionelle, ansprechende Fotos gehören unbedingt zum Angebot. Zählen Sie die besten Kaufgründe auf: Warum sollte sich ein neu niedergelassener Arzt ausgerechnet für Ihre Praxis entscheiden? Zusätzlich empfehlen wir, das Inventar und die bestehenden Verträge inklusive der Konditionen aufzulisten. Mit absoluter Transparenz erzeugen Sie Vertrauen.
Inserieren Sie frühzeitig in KV-Blättern, regionalen Medien, Fachzeitschriften und Praxisbörsen.
Aktivieren Sie Ihr Netzwerk und suchen Sie Kontakt zu Ihrer Kommune, Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, nahe gelegenen Medizin-Unis, Ärztenetzen und anderen Praxen. Mundpropaganda wirkt. Ein starkes Netzwerk ist außerdem attraktiv für junge Ärzte, die sich meist mehr Teamarbeit wünschen.
Während der Vorverhandlungen zur Praxisübernahme sollten Sie eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterzeichnen. Eine Vorlage dafür können Sie unter unseren Musterverträgen herunterladen.
Praxisnachfolge organisieren
Klappt alles, können Sie schon bald einen Vertrag zur Praxisübernahme schließen. Den Praxisübernahmevertrag als Vorlage zum Download finden Sie auch am Ende dieser Seite.
Vergessen Sie nach Vertragsabschluss nicht, der KV, Ärztekammer, Kommune, Dienstleistern und Vertragspartnern mitzuteilen, dass Sie die Praxis übergeben.
Möglicherweise will Ihr Nachfolger erst ein paar Jahre im Jobsharing mitarbeiten, bevor er voll einsteigt. In diesem Fall können Sie eine Übergangskooperation vereinbaren. Bei Interesse beraten wir Sie gerne zu Ihren Optionen.
Was wird aus dem Personal?
Ein Praxisverkauf ist rechtlich ein Betriebsübergang. § 613 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt, dass die Arbeitsverträge in einem solchen Fall weiterbestehen. Der neue Besitzer der Arztpraxis übernimmt automatisch sämtliche Angestellten. Während der Arbeitgeber kein Sonderkündigungsrecht hat, dürfen die Praxismitarbeiter sehr wohl widersprechen.
Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig über die geplante Praxisabgabe informieren. Nutzen Sie dafür das Muster-Schreiben des Virchowbundes.
Was passiert mit den Patientenakten?
Die Patientenunterlagen dürfen Sie nicht einfach dem neuen Praxisinhaber übergeben. Das widerspricht der Schweigepflicht. Sie brauchen die explizite Einwilligung Ihrer Patienten. Auch dafür lohnt sich eine Übergangskooperation.
Mit dem Zwei-Schrank-Modell können Sie Patientenunterlagen nach der Übergabe sauber trennen. Im Praxisärzte-Blog erklären wir, wie es funktioniert.
Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung auch Nachhaftung miteinschließt. Krankenkassen oder Patienten erheben vielleicht nachträglich Ansprüche gegen Sie.
Über die Haftpflichtversicherung von Ecclesia Med können Sie sich als Virchowbund-Mitglied vor und nach der Abgabe günstig absichern. Dieser Tarif wurde speziell für unsere Mitglieder entwickelt und ist auf dem freien Markt nicht erhältlich.
Machen Sie sich die Praxisabgabe einfacher
Bevor Sie die Praxis abgeben und in Ruhestand gehen können, wartet noch viel Arbeit auf Sie. Mit Profis an Ihrer Seite können Sie viel Zeit, Geld und Ärger sparen. Wir haben schon viele Abgaben erfolgreich begleitet.
Werden Sie jetzt Mitglied und wir unterstützen Sie mit unserer persönlichen Rechtsberatung und über 90 Vertragsvorlagen und Praxisinfos speziell für die Arztpraxis.
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