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Rechtsberatung für Ärzte
Überlassen Sie Ihre Rechtssorgen lieber uns
Wir beantworten Ihre Fragen und prüfen Ihre Verträge für Sie. Sie kümmern sich um Ihre Patienten, wir uns um den Rest. Das ist Service, der sich lohnt.
Die Rechtsberatung für Arzt und Arztpraxis im Virchowbund ist für Sie da:
- persönlich
- umfassend
- grundsätzlich ohne Wartezeit
Wir kümmern uns individuell um Ihr Anliegen, z. B. per Telefon oder Videokonferenz.
Die Rechtsberatung ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten. Eine Mitgliedschaft lohnt sich daher schnell und ist bares Geld wert.
Wir beraten Sie zu
- Arbeitsrecht
- Berufsrecht
- Mietrecht
- Vertragsarztrecht
- Mediation / Streitschlichtung
und allen anderen Rechts-Fragen aus dem Praxisalltag.
- Was muss ich im Arbeitsvertrag regeln?
- Bin ich an den Tarifvertrag für MFA gebunden?
- Muss ich die Mieterhöhung akzeptieren?
- Wie schütze ich mich vor Regressen?
- Wie kann ich meine Mitarbeiterin kündigen?
- Wie darf ich Werbung für meine Praxis machen?
- Schon wieder eine Gesetzesänderung – was bedeutet das für mich und meine Praxis?
Wie läuft die Beratung ab?
Rechtsberatung ohne vorherige Terminvereinbarung: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Auf Wunsch ist auch eine Videokonferenz möglich.
Wenn Sie bereits Mitglied im Virchowbund sind, ist die Rechtsberatung in Ihrem Mitgliedsbeitrag bereits inbegriffen und zeitlich unbegrenzt: Sie erhalten so viel
Beratung, wie Sie benötigen.
Kontaktieren Sie unsere Rechtsberatung
Andrea Schannath
Tel: 030 / 28 87 74 - 125
Fax: 030 / 28 87 74 - 115
recht@virchowbund.de
„Frau Schannath ist Klasse, die Musterverträge super. 2x heftigster Reinfall mit teuren Anwälten, dann lieber Frau Schannath. Wünschte, ich hätte das viel eher genutzt.“
„gute Beratung, viele hilfreiche Unterlagen/Vorlagen“
„Optimal! Ich hatte eine Praxisneugründung und habe sehr viele Vorlagen benutzt, z. B. für die MFA oder Mietverträge, zudem sehr gute Rechtsberatung bei Fragen, auch telefonisch. Vielen Dank und weiter so!“
Aktuelle Gesetze
Nicht nur Leitlinien und Behandlungsrichtlinien ändern sich laufend. Auch Gesetze und Vorschriften wandeln sich und führen dazu, dass Ärzte und Praxisinhaberinnen immer wieder ihr Praxismanagement anpassen müssen.
Dabei geht es mal um den Schutz von Patientendaten und die IT-Sicherheit, dann wieder um eine Impfpflicht gegen Masern für Ärzte und MFA.
Auch im Arbeitsrecht ändert sich kontinuierlich etwas – sowohl durch Gesetze und Verordnungen, als auch durch die Rechtsprechung. Manchmal müssen sogar Arbeitsverträge nach Jahren angepasst werden.
Die gute Nachricht: Der Virchowbund hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Unsere Praxisinfos und Musterverträge passen wir zeitnah an rechtliche Änderungen an. So haben Sie immer die Sicherheit, auf dem aktuellen Stand zu sein.
Auch unser Newsletter hält Sie über aktuelle relevante Neuerungen auf dem Laufenden.
Die wichtigsten neuen Gesetze der letzten Monate
Das Arbeitsrecht ändert sich besonders dynamisch. Klicken Sie hier für die Antworten auf die wichtigsten Fragen in den Bereichen
Das Nachweisgesetz hat zum 1.8.2022 die Regelung verschärft, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich fixiert werden müssen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.
Unsere Muster-Arbeitsverträge sind selbstverständlich an die neuen Vorgaben angepasst.
Praxisinfo „Arbeitsverträge für MFA richtig aufsetzen“
Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) verpflichtet Vertragsärzte, eine Berufshaftpflicht nachzuweisen. Auch die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung wird davon abhängig gemacht (§ 95e SGB V). Ihre Zulassung kann also sogar ruhen, wenn Sie keine ausreichende Versicherung haben.
Praxisinfo „Berufshaftpflicht“
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Gesetzlich Versicherte müssen nicht mehr selbst ihre Krankenkasse und ihren Arbeitgeber über eine Arbeitsunfähigkeit informieren: Ärzte übermitteln die AU-Daten elektronisch an die Krankenkassen. Diese wiederum leiten die für die Arbeitgeber bestimmten Daten weiter. Das bisher genutzte Muster 1 „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ entfällt.
Ärzte und Psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte(ePA) mit Befunden, Therapieplänen etc. zu befüllen und Daten auszulesen, sofern der Versicherte dies wünscht.
Das elektronische Rezept (eRezept) sollte 2022 verpflichtend eingeführt werden, die Testphase wurde jedoch verlängert.
Vertragsärzte, die keinen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) haben und nicht an die Telematikinfrastuktur (TI) angeschlossen sind, werden mit Honorarabzügen sanktioniert.
Der Mindestlohn 2023 beträgt 12 Euro brutto pro Stunde – nach mehreren Steigerungen 2022 und 2021. Die Zuverdienstgrenze für Minijobber ist deshalb von 450 Euro auf 520 Euro gestiegen.
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte als Reinigungskraft
Arbeitsvertrag für Ehepartner (geringfügig Beschäftigte)
Schnelle Terminvermittlung zwischen Hausarzt und Facharzt wird seit 2023 mit Zuschlägen belohnt. Die Neupatientenregelung aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist abgeschafft.
Andere Regeln zur Terminvermittlung aus dem TSVG gelten aber weiterhin. Ärzte, die eine volle Zulassung beantragt haben, müssen außerdem mindestens 25 Sprechstunden anbieten. Einzelne Fachgruppen müssen fünf davon als offene Sprechstunden abhalten.
Praxisärzte sind als Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter mit Aushängen auf ihre Rechte und Pflichten hinzuweisen. Das bedeutet: MFA, angestellte Ärzte und andere Beschäftigte müssen jederzeit Zugang zu den sogenannten „aushangpflichtigen Gesetzen“ haben.
Kennen Sie auch schon unsere Praxis-Ratgeber in Form von Praxisinfos, Checklisten und Vorlagen? Darin haben wir viel nützliches Wissen für Praxisinhaber zusammengestellt. So sparen Sie Zeit und Arbeit.
Die zur Verfügung gestellten Informationen und Beratungsinhalte sind sorgfältig erarbeitet und erfüllen einen hohen Qualitätsanspruch. In regelmäßigen Abständen werden sie auf ihre Richtigkeit überprüft und aktualisiert. Unsere Autoren und Experten verwenden größte Sorgfalt darauf, die Informationen korrekt und verständlich darzustellen. Wir übernehmen jedoch keine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität sämtlicher Inhalte.
Mit dem Nutzen des Angebots zur Rechtsberatung kommt kein Vertragsverhältnis zustande – weder ein Dienst- noch ein Werkvertrag, insbesondere kein Rat-, Beratungs- oder Auskunftsvertrag. Diese Beratungen sind optionaler Bestandteil der Mitgliedschaft im Berufsverband. Eine Haftung ist ausgeschlossen.
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- Entfernen oder schwärzen Sie personenbezogene Daten Dritter in Ihren Unterlagen oder
- Senden Sie uns die Unterlagen als verschlüsselten Anhang bzw. versehen Sie die Datei mit einem Passwort, das Sie uns telefonisch mitteilen.
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