Ärztin bleibt auf Kosten für Sprechstundenbedarf sitzen

Praxisberatung für Ärztinnen und Ärzte ist eine ernste Sache, immer abwechslungsreich – oft aber auch blanker Wahnsinn. So wie in diesem Fall aus unserer Praxisberatung:

Wer Sprechstundenbedarf nachbestellt, darf das zulasten der GKV. Aber wie ist das bei einer neu gegründeten Praxis, die eine Erstausstattung braucht?

Neu gegründete Praxis benötigt Sprechstundenbedarf

Bringen Sie bitte Geld mit, wenn Sie Vertragsarzt werden wollen!

Die Praxisgründung ist teuer: Kosten für Zulassung, Praxisräume und Ausstattung und die eigene Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr. Ist die Eröffnung der ersten eigenen Praxis endlich geglückt, muss nun dringend Geld verdient werden.

Die ersten Monate müssen Ärzte allerdings meist noch zinspflichtig überbrücken. Die erste Abrechnung wird ja erst mit erheblicher Verzögerung vergütet. Selbst wenn Abschlagszahlungen von der KV kommen, sind die Abflüsse vom Praxiskonto meist höher. (Mehr dazu unter: Das erste Jahr)

Entsprechend groß ist der Schreck für eine Ärztin im Süden der Republik nur wenige Tage vor der Eröffnung der neuen Praxis.

Die Ärztin kümmert sich um die Beschaffung der Mittel und Materialien, die für die Behandlung der ersten erwarteten Patienten benötigt werden. Sie braucht Arzneien, Salben und Tinkturen, Antiseptika und Verbandstoffe. Dazu natürlich noch ein paar Instrumente und Einmalartikel, Handschuhe und Desinfektionsmittel.

 

Nachbestellen: ja, Erstausstattung: nein

Die Ärztin ist gut vorbereitet. Sie kennt den Unterschied zwischen Sprechstundenbedarf und Praxisbedarf und weiß: Ein Teil der Mittel und Materialien wird von der Krankenkasse bezahlt. Also fragt sie bei der KV nach, wie der Sprechstundenbedarf zu beziehen ist.

„Gar nicht, kaufen Sie ihn auf eigene Rechnung.“ Das ist sinngemäß die Antwort der KV.

Der Ärztin fällt die Kinnlade herunter. „Wie bitte? Ich versorge GKV-Patienten. Diese haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Arzneimitteln und Verbandstoffen!“

Das stimmt, siehe § 31 SGB V. Es interessiert aber die KV nicht. Und die Krankenkassen auch nicht.

Diese haben gemeinsam festgelegt, dass die Erstausstattung mit Sprechstundenbedarf nicht zu Lasten der GKV zu bestellen ist. Sprechstundenbedarf wird nur ersetzend für Verbrauchtes geliefert.

Aha.

 

Rückzahlung erst in 20 Jahren?

Wenn die Ärztin die Praxis irgendwann in vielen Jahren an einen Nachfolger abgibt, dann darf Sie am Ende ihrer Praxistätigkeit noch einmal Sprechstundenbedarf bestellen, um das Lager des Nachfolgers zu füllen. Dafür gibt es eine Regel. Aber nicht für den Fall, dass es keinen Vorgänger oder keine Nachfolge gibt.

Da frag ich mich: Darf die Ärztin dann später auch, vom Übernehmer (falls sie überhaupt jemanden findet) den Betrag verlangen, den sie bei der Eröffnung für (vermutlich dann ganz andere) Mittel und Materialien bezahlt hat? Hat sie also indirekt der GKV einen Kredit gegeben? Gibt es Zinsen? Und übernimmt der Nachfolger jetzt die Forderung gegenüber der GKV? Mit Zinseszins?

Das ist realitätsfern.

 

Nun auch noch eine Wirtschaftlichkeitsprüfung!

Unsere Ärztin ordert also nach den ersten Monaten der Tätigkeit, für die sie den Sprechstundenbedarf selbst beschafft hat, neues Material. Diesmal geht die Rechnung zu Lasten der GKV.

Prompt bekommt sie Post von der Prüfungsstelle: Die Order sei unwirtschaftlich, die Menge viel zu groß! Den festgelegten Fallwert für Sprechstundenbedarf fürs Quartal habe sie um Längen gerissen (die errechnete Nachforderung lag bei etwa 800 Euro).

Ja, das hat sie. Weil sie für bestimmte Produkte in Ermangelung kleinerer Packungsgrößen einen Halbjahresbedarf geordert hat. Im Folgequartal hat sie dafür keine Bestellung gemacht.

Oh je, jetzt müssen die Prüfer auch noch rechnen: (1+0)/2 = vielleicht doch wirtschaftlich. Um das festzustellen, wurde tatsächlich ein Prüfverfahren durchgezogen mitsamt Bescheid.

Na ja macht nichts, derweil verzinst sich ja vielleicht das selbstbeschaffte Material …

 

Und jetzt?

Ich habe die Ärztin im Prüfverfahren begleitet. Das ist gut ausgegangen.

Aber was bleibt, ist das Gefühl der Ohnmacht gegenüber so viel Unsinn.

Dieser Fall sollte alle Akteure im Gesundheitswesen, die sich vermeintlich darum bemühen, Ärzte in die Niederlassung zu bringen, aufrütteln: Macht es dem Nachwuchs nicht so schwer!

 

Sie haben ebenfalls Praxiswahnsinn erlebt?

Erzählen Sie uns davon – in den Kommentaren oder per E-Mail.

Die hier dargestellten Fälle sind aus der persönlichen Praxisberatung des Virchowbundes, gesammelt und aufgeschrieben von Margaret Plückhahn, unserer Praxis- und Niederlassungsberaterin.

„In meiner täglichen Beratungspraxis begegnen mir zuweilen Fälle, die auch mich nach über 30 Jahren Tätigkeit im Gesundheitswesen nur den Kopf schütteln lassen. Fälle, die die teils tragische Absurdität unseres Gesundheitssystems offenlegen. Fälle, die zum verzweifelten Seufzen, Weinen oder Lachen bringen – und die es verdient haben, dass sie öffentlich gemacht werden.“

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