Patientensteuerung

Patienten genießen in Deutschland freie Arztwahl. Der niedrigschwellige Zugang zu ärztlichen Leistungen – zu niedergelassenen Hausärzten und Fachärzten gleichermaßen – ist ein hohes Gut.

Gleichzeitig gehen Patienten in Deutschland sehr viel häufiger zum Arzt als in anderen Ländern. Menschen mit leichten Erkrankungen wählen den Notruf oder suchen eine Notaufnahme auf. Auch die Anspruchshaltung steigt, befeuert von der Politik.

Die Kosten durch unnötige und ineffiziente Inanspruchnahme belasten das Gesundheitswesen als Ganzes. So bleibt immer weniger Zeit und Geld für die wirklich relevanten Behandlungen. Die Wartezeiten für alle Patienten steigen.

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Welche Möglichkeiten zur Patientensteuerung gibt es?

Ärzte übernehmen die Aufgabe, Patienten auf ihrem Weg durch das komplizierte und verzweigte Gesundheitswesen zu lotsen. In vielen Fällen sind daher Hausärzte und grundversorgende Fachärzte die ersten Ansprechpartner bei medizinischen Themen. Darum müssen die grundversorgende und die sprechende Medizin gestärkt werden. Fehlanreize im Honorarsystem müssen abgeschafft werden.

Vorschläge für weitere Maßnahmen:

  • Kontaktpauschale bei Facharztterminen ohne Überweisung
  • Wegfall des Quartalsbezugs
  • Zuzahlung pro Arztbesuch
  • Notdienstgebühr
  • Mehr Kostentransparenz z. B. durch Einzelleistungsvergütung mit Elementen einer eigenverantwortlichen Kostenerstattung
  • Verbesserte Information und zusätzliche Beratungsangebote als zentrale Anlaufstelle (App, Web, Telefon)
  • Stärkere Vernetzung von Haus- und Fachärzten, ambulant und stationär
  • Integrierte Versorgung und strukturierte Behandlungsprogramme
  • Delegation von nicht-ärztlichen Aufgaben an medizinisches Personal

Für eine effektive Patientensteuerung müssen viele Faktoren zusammenspielen. Auch die Digitalisierung könnte dabei helfen.

Die ehemalige Praxisgebühr (bis 2012) dagegen setzte Fehlanreize, verfehlte ihre beabsichtigte Steuerungswirkung und sorgte für einen erheblichen Mehraufwand bei der Verwaltung von rund 360 Millionen Euro.

Die Praxisgebühr trieb erstaunliche Blüten. Manche Patienten kamen nur in die Praxen, weil sie sich bei einem früheren Arztbesuch Überweisungen auf Vorrat geholt hatten.  Andere, tatsächlich Hilfsbedürftige aus einkommensschwachen Verhältnissen, hielt die Praxisgebühr dagegen vom Arztbesuch ab.

Reform der Notfallversorgung

Besonders wichtig ist Steuerung beim Thema Notfallversorgung. Nach Schätzungen könnte jeder zweite Patient in den Notaufnahmen der Kliniken ambulant durch niedergelassene Ärzte behandelt werden. Für eine bessere Patientensteuerung ist eine Reform der Notfallversorgung dringend nötig.

In Zukunft sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) diese Steuerung übernehmen. Die INZ sind an Krankenhäuser angeschlossen und mit der gemeinsamen Notfall-Leitstelle der Nummern 112 und 116 117 verbunden. Im Notfall sind sie die zentrale Anlaufstelle für Patienten. Medizinisches Fachpersonal weist Notfallpatienten nach einer medizinischen Ersteinschätzung der richtigen Ebene der Versorgung zu:

  • Krankenhaus-Notfallambulanz
  • ärztlicher Bereitschaftsdienst
  • Rettungsdienst

Das Konzept für diese Reform hat der Sachverständigenrat Gesundheit in einem Gutachten ausgearbeitet.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sind sich einig: Es ist sinnvoll, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die fachliche Leitung der Integrierten Notfallzentren übernehmen. Im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages organisieren die niedergelassenen Ärzte auch den Notdienst. Dazu zählen der Bereitschaftsdienst in u. a. über 800 Bereitschaftsdienstpraxen, in Portalpraxen oder im fahrenden Dienst, aber auch die Nummer 116 117.

Zahlen und Fakten

Zu Beginn der Corona-Pandemie gingen die Fallzahlen in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser um 25 Prozent zurück. Im März 2020 meldeten 113 und im April 868 Krankenhäuser Kurzarbeit an. Viele Kliniken ordneten Überstundenabbau an.

Zeitgleich stiegen die Hausbesuche im organisierten Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen um ca. 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Bestmögliche Notfallversorgung mit weniger Notaufnahmen

Nicht jedes Krankenhaus mit Notaufnahme ist für die Notfallversorgung tatsächlich nötig. Ein Blick in andere Länder zeigt: Es ist besser, unzureichend ausgestattete Kliniken in neue Strukturen zu überführen, zum Beispiel in (teil-)ambulante Zentren oder kurzstationäre Strukturen. Knappe Ressourcen (u. a Personal) können so effektiver eingesetzt werden, die Qualität der Versorgung steigt.

Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ muss auch im Bereich der Kapazitätsplanung für die Notfallversorgung gelten. Interdisziplinäre Versorgungszentren können einen wertvollen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung leisten.

Dr. Dirk Heinrich
Bundesvorsitzender

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