Berufsbild MFA

Kaum eine Praxis kommt ohne Medizinische Fachangestellte (MFA) aus. Ihre Aufgaben sind vielfältig und anspruchsvoll. Hier stellen wir das Berufsbild MFA vor, mit Tipps zum Arbeitsrecht und einer Vorlage Arbeitsvertrag für MFA.

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MFA arbeiten vor allem in Arztpraxen, Krankenhäusern, Laboren, Gesundheitszentren und Pflegeeinrichtungen. Der Job als MFA ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Der Abschluss wird über die Ärztekammer verliehen.

Über 400.000 ausgebildete medizinische Fachangestellte gibt es derzeit in Deutschland. Der allergrößte Teil (rund 98 Prozent) davon sind Frauen. Obwohl die Ausbildung zur MFA zu den beliebtesten Berufsausbildungen gehört, ist der Bedarf am Arbeitsmarkt noch nicht gedeckt. MFA haben auch in Zukunft gute Jobchancen.

MFA oder Arzthelferin?

Im Sprachgebrauch sind auch noch Bezeichnungen wie „Arzthelferin“ oder „Sprechstundenhilfe“ geläufig. Die Berufsbezeichnung „Arzthelferin“ stammt aus dem Jahr 1968. Im Jahr 2006 wurde sie durch eine Ausbildungsreform ersetzt. Seit damals lautet die offizielle Bezeichnung „Medizinische Fachangestellte“.

MFA sind weit mehr als eine „Sprechstundenhilfe“. Sie übernehmen eine ganze Reihe von verantwortungsvollen Aufgaben in der Praxis und sind die Schnittstelle zwischen Patienten und Ärzten, Versorgung und Verwaltung.

Die Bezeichnungen Verah, Näpa und EVA stehen für unterschiedliche Weiterbildungen mit besonderen Qualifikationen. Mehr dazu später.

Aufgaben

MFA sind wahre Multitalente. Sie sind nicht nur zuständig für die Terminplanung in der Arztpraxis, sondern auch erste Ansprechpartner für Patienten am Telefon und an der Anmeldung. Sie erklären Maßnahmen, informieren über weitere Untersuchungen und geben nach Anordnung von Ärzten Rezepte aus.

Tipp

Im Praxisärzte-Blog geben wir regelmäßig Tipps zum Praxismanagement, die auch für MFA hilfreich sind, z. B. wie sich häufige Fehler rund um den Anmeldetresen vermeiden lassen.

Außerdem unterstützen MFA die Ärzte vor und während und nach der Untersuchung und Behandlung. Sie können z. B. Behandlungsräume vorbereiten, Blutdruck messen, Impfungen durchführen, Spritzen setzen, Blut abnehmen, Infusionen verabreichen und Wundverbände anlegen. Sie assistieren bei diagnostischen Maßnahmen und chirurgischen Eingriffen. Sie übernehmen Laborarbeiten sowie die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Geräten und Instrumenten.

MFA helfen bei der Dokumentation und übernehmen große Teile des Praxismanagements:  Patientenakten pflegen, Post organisieren, Abrechnung vorbereiten, Praxisbedarf nachbestellen, Rechnungen und Mahnungen schreiben, Urlaubsplanung, Qualitätsmanagement u. v. m. In größeren Praxen können diese Aufgaben auch von einem Praxismanager bzw. einer Praxismanagerin durchgeführt werden.

Aufgaben delegieren

Ärzte können eine Reihe an Aufgaben an MFA delegieren, z. B. Hausbesuche oder die Anamnese-Vorbereitung. Mehr Informationen dazu enthält der Beitrag Delegation.

Voraussetzungen und Ausbildung

Die Ausbildung zur MFA dauert in der Regel 3 Jahre. Ein Teil davon wird in der Berufsschule absolviert, ein Teil vor Ort in der Praxis oder Klinik.

Die Ausbildung umfasst alle wichtigen Aufgaben aus dem Berufsalltag:

  • Patienten betreuen und beraten
  • bei der ärztlichen Therapie assistieren
  • Instrumente und Apparate sterilisieren
  • kontaminierte Materialien entsorgen
  • Infektionskrankheiten erkennen
  • Schutzmaßnahmen einleiten
  • Patiententermine koordinieren
  • Behandlungsunterlagen zusammenstellen
  • Arzneimittel, Seren, Impfstoffe, Verbands- und Hilfsmittel lagern
  • Laboruntersuchungen durchführen
  • Labordaten und Untersuchungsergebnisse auswerten
  • Beschwerdemanagement
  • Wundversorgung
  • Proben für Untersuchungszwecke entnehmen
  • Rechte und Pflichten während der Ausbildung
  • Organisation des Ausbildungsbetriebs
  • Umweltschutz

Für den Lehrplan und die Abschlussprüfung ist die jeweilige Ärztekammer zuständig.

Mehr zur Ausbildung finden Sie unter Ausbildung zur MFA. Praxisinhaber, die selbst MFA in ihrer Praxis ausbilden möchten, sollten die gleichnamige Praxisinfo am Seitenende herunterladen.

Margaret Plückhahn
Senior Consultant Praxisberatung

Gehalt und Vertrag

Für MFA gibt es einen Tarifvertrag mit diversen Gehaltsstufen je nach Berufserfahrung. 2024 liegt das MFA-Gehalt für Berufseinsteiger bei rund 2.200 Euro in der Tätigkeitsgruppe I. Bei entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung kann das Tarifgehalt auf knapp 4.430 Euro steigen. Daneben werden Zuschläge für Überstunden, Arbeit an Feiertagen etc. fällig.

Klicken Sie hier für die aktuellen Tarifverträge für MFA oder für Informationen zur Gehaltsabrechnung.

Arztpraxen können freiwillig entscheiden, ob sie nach Tarif bezahlen oder nicht. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag muss aber auf jeden Fall sein. Mit der Vorlage des Virchowbundes sparen Sie viel Zeit.

Andrea Schannath
Rechtsberatung

Der Manteltarifvertrag MFA schreibt auch fest, was in einem Arbeitsvertrag zwischen Praxisinhaber und medizinischen Fachangestellten geregelt sein muss. Das sind allerdings nur grobe Mindestvorgaben.

Deutlich einfacher und zeitsparender ist es daher, den Muster-Arbeitsvertrag für MFA des Virchowbundes zu nutzen. Der Arbeitsvertrag ist mit Sorgfalt und der Erfahrung von vielen Jahren erstellt worden. Er enthält nicht nur die gesetzlichen Regelungen, sondern auch Klauseln, die sich im Praxisalltag als sinnvoll erwiesen haben, die aber in vielen Standard-Vorlagen fehlen.

Laden Sie die Wordvorlage für den Arbeitsvertrag einfach am Seitenende herunter und passen Sie ihn für Ihre Zwecke an. Nutzen Sie auch die Rechtsberatung des Virchowbundes. Sie ist kostenlos für Mitglieder.

Berufsaussichten und Karriere

Ausgebildete medizinische Fachangestellte werden gebraucht. Eine neue Stelle als MFA in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus zu finden, sollte daher nicht allzu schwierig sein.

Auch nach abgeschlossener Ausbildung haben MFA die Chance, sich weiter zu qualifizieren. Je nach Interesse und Arbeitgeber eignen sich andere Formen der Weiterbildung, z. B. in den Bereichen:

  • Medizintechnik
  • Notfallversorgung
  • Strahlenschutz
  • Praxismanagement
  • Qualitätsmanagement
  • Ambulantes Operieren
  • Wundmanagement
  • Case Management
  • Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin
  • Endoskopie
  • Dialyse

Umfangreichere Weiterbildungen gibt es z. B. zum/zur

  • Fachwirt(in) im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
  • Fachwirt(in) für ambulante medizinische Versorgung (ÄK)
  • Betriebswirt(in) für Management im Gesundheitswesen

Diese Weiterbildungen können üblicherweise erst einige Jahre nach Abschluss der Ausbildung gestartet werden. Sie vermitteln u. a. auch Kompetenzen in Personalführung und im kaufmännischen Management größerer Gemeinschaftspraxen, medizinischer Versorgungszentren und Gesundheitseinrichtungen. Sie sind geeignet für MFA, die auch eine Leitungsfunktion übernehmen wollen, z. B. als Praxismanager.

Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) können Heim- und Hausbesuche deutlich eigenständiger übernehmen, und zwar sowohl für hausärztliche als auch für fachärztliche Praxen. In NRW heißt diese Qualfikation „Entlastende Versorgungsassistentin“ (EVA) – die Inhalte der Ausbildung und das Tätigkeitsfeld sind bei NäPa und EVA identisch. Die Ausbildungsinhalte werden von der Bundesärztekammer festgesetzt. Die Fortbildung dauert ca. 7 Monate. NäPa und EVA müssen alle 3 Jahre einen Auffrischungskurs (Refresher) besuchen.

VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) dagegen ist eine Zusatzqualifikation speziell für MFA mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis. Sie besteht aus 8 Modulen: Case Management, Präventionsmanagement, Gesundheitsmanagement, Technikmanagement, Praxismanagement, Besuchsmanagement, Notfallmanagement und Wundmanagement. Die Fortbildung ist etwas weniger umfangreich als jene zum/zur NäPa.

Fortbildung lohnt sich

Für Leistungen einer NäPa, EVA oder VERAH kann eine Praxis häufig Zuschläge abrechnen. Die Qualifikation spart also nicht nur Zeit bei den Ärzten, sondern erhöht auch den Umsatz der Praxis. Damit steigt auch das Gehalt der qualifizierten MFA.

Auch ein Studium an einer Hochschule bzw. Fachhochschule ist möglich. Seit einigen Jahren gibt es u. a. das Bachelorstudium zum/zur Physician Assistant.

 

Praxismanagement und Personalrecht leicht gemacht

Von der Stellenanzeige über den Arbeitsvertrag bis zu Mitarbeitergespräch, Kündigung und Arbeitszeugnis finden Sie im Virchowbund alles rund um das Arbeitsrecht, was Sie im Praxisalltag brauchen.

Auch beim Praxismanagement gibt es konkrete Hilfe für das ganze Praxisteam: z. B. Vorlagen von Attest bis Zahlungserinnerung, und Rechtsberatung für Mitglieder.

Per Newsletter und Blog informieren wir über wichtige Neuerungen. Entdecken Sie hier alle Services für MFA und Ärzte.

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Tarifvertrag für MFA und Arzthelferinnen

Alles rund um die Tarifverträge für medizinische Fachangestellte. Mit aktueller Gehaltstabelle für MFA.

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