Das ist der neue Tarifvertrag MFA 2025

Ab 01.01.2025 gilt ein neuer MFA-Tarifvertrag. Das MFA-Gehalt steigt für 2025 und 2026, ebenso die Azubi-Vergütung und die Zahl der Urlaubstage. Alle Änderungen durch den aktuellen MFA Gehaltstarifvertrag und Manteltarifvertrag hier im Überblick.

 

Am 01. 01.2025 tritt ein neuer Tarifvertrag für MFA in Kraft. Der alte Tarifvertrag wurde zum 31.12.2024 gekündigt. Diesmal ist nicht nur der Gehaltstarifvertrag MFA betroffen. Auch beim Manteltarifvertrag für medizinische Fachangestellte gibt es Änderungen.

Was ändert sich am MFA Gehalt 2025? Wie viele Urlaubstage gibt es für MFA? Wieviel verdienen MFA Azubis? Hier beantworten wir alle wichtigen Fragen und bieten den neuen Tarifvertrag MFA zum Download.

 

MFA-Gehalt steigt 2025 und 2026

Das Tarifgehalt erhöht sich um 3,85 % zum Jahresbeginn. Damit erhalten MFA zu Beginn ihrer Karriere mindestens 2.803,95 Euro. 2024 startete eine MFA in Tätigkeitsgruppe I der Tariftabelle und mit 1-4 Jahren Berufserfahrung mit 2.700 Euro.

Ab Stufe 4 mit über 13 Jahren Berufserfahrung sind es dann mindestens 2.959,73 Euro (Tätigkeitsgruppe I) und bis zu 4.202,82 Euro (Tätigkeitsgruppe VI). Der Gehaltssprung von Berufsjahrstufe 4 auf Berufsjahrstufe 5 verkleinert sich dann 2026. Dann erhalten die Berufsjahrstufen 1-4 ein Gehaltsplus von rund 4,7 % bis 4,84 %, während die höheren Stufen etwa 2,16 % Tariferhöhung erwartet.

Der Spitzenverdienst für erfahrene MFA mit über 29 Berufsjahren liegt zwischen 3.323,20 und 4.718,94 Euro für 2025. Im Jahr 2026 steigt der Tariflohn für sie auf 3.394,76 bis 4.820,56 Euro Tarifgehalt.

Ab 1.1.2026 gibt es außerdem eine zusätzliche Berufsjahrstufe für das 29.-32. Berufsjahr. MFA mit 33 Jahren Arbeitserfahrung und mehr verdienen dann sogar 3.447,73 bis 4.895,78 Euro.

Azubis erhalten ebenfalls mehr Geld:  Ab dem 01.01.2025 steigt die Ausbildungsvergütung auf 1.000 Euro im ersten Jahr bzw. 1.100 im zweiten Ausbildungsjahr und 1.200 Euro im dritten Jahr der Ausbildung. Ab dem 01.01.2026 liegt die Ausbildungsvergütung dann je 50 Euro höher bei 1.050, 1.150 bzw. 1.250 Euro.

Die kompletten Tariftabellen für 2024, 2025 und 2026 finden Sie hier:

Welche Sonderzahlungen gibt es für MFA 2025?

Schon bislang hat der Manteltarifvertrag die Sonderzahlungen geregelt. Demnach erhalten MFA jedes Jahr zum 1. Dezember eine Sonderzahlung als eine Art „Weihnachtsgeld“. Die Höhe der Sonderzahlung ist abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Im neuen Manteltarifvertrag wird klargestellt, dass eine Sonderzahlung nicht gezahlt werden muss, wenn eine Mitarbeiterin sich das gesamte Jahr über in Elternzeit befunden hat.

Was Sie auch abseits des Tarifvertrags arbeitsrechtlich beim Weihnachtsgeld beachten sollten, erklären wir im Beitrag Weihnachtsgeld & Co.: So verankern Sie es sicher im Arbeitsvertrag.  

 

Wie viel Urlaub erhalten MFA ab 2025?

MFA in Vollzeit können sich 2025 tarifvertraglich auf 29 Urlaubstage freuen, das entspricht knapp 6 Arbeitswochen. Zuvor waren es 28 Urlaubstage bei einer Arbeitswoche von Montag bis Freitag. Wird auch an Samstagen gearbeitet, erhöht sich die Zahl der Urlaubstage entsprechend.

MFA, die 55 Jahre alt oder älter sind, erhalten sogar 31 Urlaubstage.

Mehr Infos zum gesetzlichen und tariflichen Urlaubsanspruch finden Sie unter Urlaubsplanung in der Arztpraxis sowie unter Grundlagen des Arbeitsrechts. Als Mitglied im Virchowbund können Sie auch die Praxisinfo „Urlaubsplanung“ sowie diverse Vorlagen wie den Urlaubsaushang für die Praxis herunterladen.

 

Was ist sonst noch neu in den Tarifverträgen?

Die veraltete Berufsbezeichnung „Arzthelferin“ taucht nun nicht mehr in den Tarifverträgen auf. Stattdessen ist durchgängig von MFA bzw. Medizinischen Fachangestellten die Rede. Außerdem wurde auf genderneutrale Formulierungen geachtet.

Im Manteltarifvertrag MFA ist der Paragraph zur Kurzarbeit entfallen, im Gehaltstarifvertrag MFA der Paragraph zur Inflationsausgeleichsprämie. Die Inflationsausgeleichsprämie war eine einmalige Regelung im Jahr 2024 als Folge der Corona-Pandemie.

 

Wie lange gilt der neue Tarifvertrag?

Der neue Manteltarifvertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Er gilt vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026. Die nächsten Verhandlungen stehen also Ende 2026 an.

 

Ist der Tarifvertrag für Arztpraxen verpflichtend?

Ob eine Arztpraxis ihre MFA nach Tarif bezahlt oder nicht, ist freiwillig. Die Tarifbindung gilt nur dann automatisch, wenn die Praxis der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) beigetreten ist und die MFA Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e. V. sind.

Wenn im Arbeitsvertrag eine Vergütung nach Tarif vereinbart ist, bzw. im Arbeitsvertrag steht, dass die Tarifverträge Anwendung finden, sind sie ebenfalls daran gebunden.

Wenn Sie die Muster-Arbeitsverträge des Virchowbundes nutzen, haben Sie immer die Wahl, ob Sie die Tarifverträge anwenden möchten oder nicht. Unsere kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder beantwortet gerne Ihre Fragen.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAv) ist ebenfalls keine Pflicht, sondern eine freiwillige Leistung. Das gilt unabhängig davon, ob in einer Arztpraxis der Tarifvertrag MFA gilt oder nicht. Laut Manteltarifvertrag haben MFA jedoch die „Möglichkeit zur betrieblichen Altersversorgung“. Dazu gibt es einen eigenen Tarifvertrag betriebliche Altersversorgung und Entgeltumwandlung.

Wie Sie die bAv so aufsetzen, dass sie sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirklich lohnt, zeigen wir im Beitrag So geht betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeitende der Arztpraxis.

 

Der Virchowbund berät niedergelassene und ambulant angestellte Ärztinnen und Ärzte zum Arbeitsrecht und allen weiteren rechtlichen Fragen rund um die Praxis und die Niederlassung. Neben der Rechtsberatung steht Ihnen auch unsere Praxisberatung zur Verfügung für Fragen zum Praxismanagement. Die Beratung und viele weitere hilfreiche Services sind im Mitgliedsbeitrag inbegriffen. Werden Sie jetzt Mitglied!

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