Befristete Arbeitsverträge: Gründe, Fristen, Kündigung

Arbeitsverträge können auch befristet werden. Was Sie bei einem befristeten Vertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) beachten müssen, erklärt die Virchowbund-Justiziarin Andrea Schannath.

 

Wann ist eine Befristung wirksam?

Damit ein befristeter Arbeitsvertrag wirksam ist, muss er schriftlich abgeschlossen werden – und zwar vor dem ersten Arbeitstag. Wird der Vertrag mündlich oder erst nachträglich schriftlich geschlossen, ist das Arbeitsverhältnis automatisch unbefristet. Das kann der betroffene Mitarbeiter auch einklagen.

Dieser Mechanismus schützt die Arbeitnehmer. Der schriftliche Vertrag soll klar machen, dass der neue Mitarbeiter keinen dauerhaften Arbeitsplatz erhält und noch die Möglichkeit hat, zugunsten anderer Stellenangebote abzulehnen.  

Damit die Befristung des Arbeitsvertrages wirksam ist, müssen noch weitere Regeln eingehalten werden. Dabei kommt es darauf an, ob eine Zeitbefristung oder eine Zweckbefristung vorliegt.

 

Zeitbefristung

Bis zu zwei Jahre lang kann ein Arbeitsvertrag bei einer Neueinstellung ohne Sachgrund zeitlich befristet werden.

Innerhalb dieser Zeitspanne können Befristungen dreimal verlängert werden. Ein Arbeitgeber kann also einen Mitarbeiter zunächst für 6 Monate einstellen und dann den Vertrag noch dreimal für je 6 Monate verlängern.

Soll der Arbeitsvertrag auch nach Ablauf der 24 Monate weiter befristet werden, ist dafür ein Sachgrund nötig. Bei Mitarbeitern, die 52 Jahre oder älter sind, ist in Ausnahmefällen sogar eine noch längere Befristung ohne Sachgrund möglich. Mehr zu diesen Ausnahmen erklärt unsere Praxisinfo „Arbeitsverträge für MFA richtig aufsetzen“. Hier geht’s zur Übersicht aller Praxisinfos und Musterverträge.

 

Zweckbefristung

Bei einer Zweckbefristung endet das Arbeitsverhältnis, wenn der beabsichtigte Zweck eingetreten ist. Eine solche Befristung bietet sich für Sie an, wenn Sie nicht vorhersehen können, wie lange Sie den Arbeitnehmer benötigen.

Wenn z. B. eine MFA auf unbestimmte Zeit wegen Krankheit ausfällt, aber später wieder arbeiten möchte, können Sie per Zweckbefristung einen Ersatz-Mitarbeiter einstellen. Bei einer Zweckbefristung müssen Sie in jeden Fall auch den betreffenden Sachgrund im Arbeitsvertrag angeben.

 

Sachgründe zur Befristung

Die Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist ein klassischer Sachgrund. Ein anderer häufiger Sachgrund ist die Vertretung eines Mitarbeiters, z. B. während Mutterschutz und Elternzeit.

Viele weitere Beispiele für Sachgründen finden Sie in unserer Praxisinfo „Arbeitsverträge für MFA richtig aufsetzen“, die Sie hier herunterladen können.

 

Befristeten Vertrag kündigen

Ein zeitbefristeter Vertrag läuft aus, sobald die vereinbarte Dauer (z. B. 6 Monate) abgelaufen ist.

Ein zweckbefristetes Arbeitsverhältnis endet dagegen erst, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt hat, dass der Zweck erreicht wurde. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage.

Damit Sie ein befristetes Arbeitsverhältnis auch schon vor Ablauf der Frist kündigen können, müssen Sie im Arbeitsvertrag aufnehmen, dass das Recht zur ordentlichen Kündigung entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfristen besteht.

Was die ordentliche Kündigung von der außerordentlichen Kündigung unterscheidet, erklären wir auf unserer Themenseite „Kündigung“. Vorlagen für das Kündigungsschreiben und den befristeten Arbeitsvertrag können Sie im Mitgliederbereich herunterladen.

Auch unsere Muster-Arbeitsverträge für das Praxispersonal sind immer auf dem neuesten Stand des Arbeitsrechtes:

 

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Kommentare

Es ist wirklich ein Drahtseilakt, sich auf befristete Verträge einzulassen. Ein enger Freund stand vor kurzem vor diesem Dilemma – die Unsicherheit bezüglich der Zukunft war ziemlich belastend für ihn. Doch dank der kompetenten Beratung einer Anwaltskanzlei, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, konnte er viel Klarheit in seine Situation bringen. Es war ein Erlebnis, das zeigt, wie wertvoll rechtliche Beratung in der wirren Welt der Arbeitsverträge ist.

@Hriscu Cristina: Auszubildende können nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Ein fehlender Immunitätsnachweis (und darauf aufbauend ein Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot) kann ein Kündigungsgrund sein. Unsere Praxisinfos "Kündigung", "Ausbildung zur MFA" und "Masernschutzgesetz"erklären dazu Genaueres.

Kann ein Azubis Impfgegnern kündigen??

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