Konflikt im Team – letzter Ausweg Kündigung?
„Entweder sie geht oder ich!“ Wenn eine Mitarbeiterin die Kündigung einer anderen fordert, stehen Ärzte als Arbeitgeber plötzlich unter Druck. Das können Sie in dieser Situation tun:
Wenn unter den Mitarbeitern Konflikte entstehen, wirkt sich das oft negativ auf den Praxisbetrieb aus. Arbeitgeber können u. a. mit Teambesprechungen, Mitarbeitergesprächen und Mediation steuernd eingreifen. Wie Sie schwelende Konflikte erkennen und auflösen können, haben wir bereits früher im Praxisärzte-Blog aufgeschrieben.
Falls der Konflikt schon sehr lange besteht, hilft oft nur Hilfe von außen. Ein professioneller Mediator kann verhärtete Fronten wieder aufbrechen und Kompromisse erzielen. Wenn Sie sich für eine Mediation interessieren, wenden Sie sich an die Rechtsberatung des Virchowbundes.
Streit im Praxisteam kann aber auch soweit gehen, dass eine MFA droht, selbst zu kündigen, wenn nicht eine andere Mitarbeiterin gekündigt wird. In einem solchen Fall spricht man von einer Druckkündigung.
Juristen unterscheiden zwei Formen der Druckkündigung:
1. Unechte Druckkündigung
MFA 1 fordert, dass MFA 2 gekündigt wird. Der Grund liegt im Verhalten von MFA 2. Nüchtern betrachtet gibt sie Anlass für eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung, weil sie z. B. immer zu spät kommt, Arbeiten nicht erledigt oder krankfeiert. (Was genau personenbedingte bzw. verhaltensbedingte Kündigung bedeutet, erklären wir auf der Themenseite Kündigung.)
Die Forderung von MFA 1 ist also nur eine Begleiterscheinung. Als Arbeitgeber können Sie selbst entscheiden, ob Sie MFA 2 kündigen. Was Sie dabei beachten sollten, listet unsere Praxisinfo „Kündigung“ auf.
Als ersten Schritt sollten Sie aber immer eine Abmahnung aussprechen. Sie können statt der Kündigung auch versuchen, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.
Mehr zur Kündigung und Abmahnung finden Sie in unseren Praxisinfos „Kündigung“ und „Abmahnung“. Nutzen Sie auch unsere juristisch geprüften Vorlagen für Kündigungsschreiben und Aufhebungsvertrag. Hier geht es zur Übersicht aller Vorlagen und Praxisinfos.
2. Echte Druckkündigung
MFA 1 fordert, dass MFA 2 gekündigt wird. Doch MFA 2 hat keine arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt. Die Forderung der Kündigung durch MFA 1 liegt (erfahrungsgemäß) in einer persönlichen Antipathie.
Dem Arbeitgeber fehlt somit ein echter Kündigungsgrund. Das ist der entscheidende Unterschied zur unechten Druckkündigung.
Grundsätzlich verlangt die Rechtsprechung, dass Sie sich als Arbeitgeber vorerst schützend vor Ihre Mitarbeiter stellen. Das bedeutet, dass Sie zunächst versuchen müssen, die anderen Mitarbeiter von der Unangemessenheit der Forderung nach einer Kündigung zu überzeugen.
Haben Sie damit keinen Erfolg, müssen Sie im zweiten Schritt versuchen, den betroffenen Mitarbeiter (hier MFA 2) anderweitig zu beschäftigen. Das ist in einer Arztpraxis oft nicht möglich.
Erst, wenn diese Optionen fehlgeschlagen sind und insbesondere die anderen Mitarbeiter ernsthaft mit einer Eigenkündigung drohen, kann eine Druckkündigung gerechtfertigt sein. Auch ein Aufhebungsvertrag bietet sich an.
Lassen Sie sich aber in jedem Fall vorher rechtlich beraten. Ob sich Kündigungsoptionen ergeben, klären wir gerne mit Ihnen in unserer kostenlosen Rechtsberatung für Mitglieder im Virchowbund.
Wenn Sie sich näher mit dem Thema Kündigung auseinandersetzen möchten, laden Sie die Praxisinfo „Kündigung“ und unsere Muster-Kündigungsschreiben herunter. Auf unserer Themenseite zum Personalfinden Sie viele weitere Tipps. Sind noch Fragen offengeblieben? Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!
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