Ausbildung zur MFA: Tipps für Arbeitgeber
Sie möchten selbst MFA ausbilden? Dann sollten Sie diese Dinge wissen.
Der Kampf gegen den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen beginnt beim Nachwuchs. Praxisinhaber, die ihr Team vergrößern wollen, setzen daher verstärkt darauf, selbst auszubilden.
Die 3-jährige Ausbildung als MFA zählt zu den Top Ten aller Ausbildungsberufe. Jedes Jahr starten rund 15.000 MFA-Anwärter mit der Ausbildung. Doch knapp ein Viertel bricht die MFA-Ausbildung wieder ab. Dazu kommt, dass etwa 10 Prozent der Azubis die Abschlussprüfung nicht bestehen.
Diese Zahlen sollten auch Praxisinhabern zu denken geben: Wer sich entschließt, in der eigenen Praxis MFA auszubilden, tut gut daran, das nicht nur nebenher zu erledigen. Ansonsten sind die Chancen groß, dass aussichtsreiche neue Fachkräfte ganz schnell wieder verloren gehen.
Eine erfolgreiche Ausbildung zur MFA geschieht nicht von selbst. Praxisinhaber können viel dazu beitragen, indem sie:
- die eigenen Pflichten als Ausbilder kennen
- die Rechte der Azubis kennen und wahren
- einen Plan für eine möglichst strukturierte Ausbildung zurechtlegen
- wissen, welche Bereiche für die Zwischen- und Abschlussprüfung zur MFA relevant sind
- regelmäßig den Fortschritt der Azubis kontrollieren
Tipp: Wer sich als Ausbilder optimal vorbereiten möchte, sollte unsere Praxisinfo „Ausbildung zur/zum MFA“ herunterladen. Darin finden Sie auch ein Schema für den Ausbildungsplan.
Gespräche zu führen ist der Schlüssel in der Berufsausbildung. Das stärkt auch das soziale Gefüge am Arbeitsplatz, das für viele junge Leute deutlich wichtiger ist als ein hohes Gehalt.
Die Zeit ist gut investiert: Strukturierte Mitarbeitergespräche und fachliche Anleitung können aus unerfahrenen Azubis rasch vollwertige Teammitglieder machen. Im Umkehrschluss führt eine vernachlässigte Ausbildung zu Fehlern und Frustration auf beiden Seiten. Am Ende kündigt die anfangs noch motivierte MFA – und Sie als Praxisinhaber haben noch mehr Kosten und Aufwand, weil Sie neuerlich auf Personalsuche gehen müssen.
Tipp: Wer keine kontinuierliche Betreuung der Azubis sicherstellen kann, sollte eine erfahrene MFA damit beauftragen.
Das entbindet Praxisinhaber aber nicht davon, sich mit dem Arbeitsrecht auseinanderzusetzen. In der Praxisinfo „Ausbildung zur/zum MFA“ haben wir übersichtlich die wichtigsten Regelungen aus dem Jugendarbeitsschutz-, dem Berufsbildungsgesetz und aus dem Manteltarifvertrag für MFA vorstellt.
Während z. B. das Jugendarbeitsschutzgesetz vorschreibt, dass Jugendliche nur an 5 Tagen die Woche und nicht an Samstagen und Sonntagen beschäftigt werden dürfen, gibt es Ausnahmen für Arztpraxen, z. B. im Zusammenhang mit dem Notdienst. Auch die Arbeitszeit kann von 8 auf maximal 9 Stunden verlängert werden.
Die Ausbildungsvergütung wird nach Tarifvertrag bezahlt. Das Brutto-Gehalt beträgt laut dem Gehaltstarifvertrag für MFA derzeit:
- im 1. Ausbildungsjahr 865 Euro
- im 2. Ausbildungsjahr 910 Euro
- im 3. Ausbildungsjahr 960 Euro
Die Tarifverträge für MFA können Sie hier kostenlos herunterladen.
Apropos Vertrag: Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass, wenn sie einen ehemaligen Azubi nach der Abschlussprüfung weiter in der Praxis beschäftigen, das Ausbildungsverhältnis automatisch in eine Festanstellung übergeht. Wer das nicht möchte, muss Vorkehrungen treffen.
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Kommentare
Ich habe leider negative Erfahrungen mit Azubis gemacht. 6 Monate reißen sie sich zusammen, und dann kann man sie nicht mehr loswerden, wenn sie sich ALLES erlauben können. Ich war mit einer Azubine zur Schlichtung bei der Ärztekammer, wo man mir mitteilte, ich könne sie nur loswerden, wenn sie BTM-Rezepte stehle. Das hat mir gereicht! Außerdem bildet man sie evtl. nur aus, damit sie von Krankenhäusern abgeworben werden, die Gehälter zahlen, die in einer Kassenpraxis kaum darstellbar sind.