Steuern: Das ist 2023 neu

Seit Januar 2023 ist einiges neu im Steuerrecht. Die neuen Regeln bei der Steuer sollen in Krisenzeiten finanzielle Entlastung schaffen. Gemeinsam mit der Kanzlei Prof. Dr. Bischoff & Partner Steuerberatungsgesellschaft für Ärzte mbH geben wir einen Überblick über wichtige Neuerungen:

 

Steuertarif

Der Grundfreibetrag beim Einkommensteuertarif ist auf 10.908 Euro gestiegen. Lesen Sie hier mehr zur Steuererklärung für Ärzte.

 

Altersvorsorge

Schon ab 2023 können Altersvorsorgeaufwendungen vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bisher wurden diese Aufwendungen nur teilweise berücksichtigt. Die Neuregelung sollte ursprünglich erst ab 2025 gelten, wurde nun aber vorgezogen.

 

Sparerpauschbetrag

Erzielen Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen, sind Sie jetzt bis zu 1.000 Euro pro Jahr (bisher 801 Euro) vom Einbehalt der Kapitalertragsteuer befreit. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro (bisher 1.602 Euro).

 

Mindestlohn und Midijob-Grenze

Zum 01.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde angehoben. Zum gleichen Zeitpunkt erhöhte sich die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs auf 520 Euro im Monat. Dieser Betrag passt sich somit dem gestiegenen Mindestlohn an und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu den Mindestlohnbedingungen.

Zu den Anpassungen gehört auch die Neufestsetzung der Beträge für einen Midijob. Dieser liegt seit dem 01.10.2022 vor, wenn ein Arbeitnehmer im Monat zwischen 520 Euro und 1.600 Euro verdient. Ab dem 01.01.2023 steigt die Höchstgrenze für Midijobs auf monatlich 2.000 Euro.

 

Kindergeld

Das Kindergeld beträgt ab 2023 für jedes Kind 250 Euro. Zudem ist der Kinderfreibetrag von 2.810 Euro auf 3.012 Euro pro Elternteil gestiegen.

Übrigens: Unsere Praxisinfo „Mutterschutz, Schwangerschaft und Elternzeit“ informiert Sie über Kindergeld, Elterngeld und viele verwandte nützliche Dinge.

 

Ausbildungsfreibetrag

Der Ausbildungsfreibetrag gilt für ein volljähriges Kind, das sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet und nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt. Haben die Eltern noch Anspruch auf Kindergeld, können sie einen Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr geltend machen.

 

Vollverzinsung

Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen wurde von 0,5 % pro Monat für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (= 1,8 % pro Jahr) gesenkt.

 

Inflationsausgleich

In der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine Inflationsausgleichsprämie bis zu jeweils 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen. Begünstigt sind sowohl Geldleistungen (ggf. Teilzahlungen) als auch Sachbezüge. Der Betrag lässt sich in Teilzahlungen nutzen.

 

Investitionen

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) sorgt dafür, dass für die künftige Anschaffung oder Herstellung bestimmter Anlagegüter vorab eine Gewinnminderung vorgenommen wird. Grundsätzlich eröffnet dies ein Zeitfenster von 3 Jahren, um die Investition zu tätigen. Dadurch wird die Steuerlast in ein späteres Jahr verlagert.

Lässt man die 3-Jahres-Frist verstreichen, ohne eine Investition vorzunehmen, muss die Gewinnminderung rückgängig gemacht und im Regelfall eine Steuernachzahlung plus Zinsen geleistet werden.

In der Corona-Krise wurden die Investitionsfristen durch den Gesetzgeber mehrfach verlängert: Um in den Jahren 2017, 2018 und 2019 gebildete IAB aufzulösen, hatten Sie nun 4, 5 bzw. 6 Jahre Zeit, die geplanten Anschaffungen zu tätigen, ohne den IAB rückgängig machen und die Nachzahlung verzinsen zu müssen. Sämtliche in diesen 3 Jahren gebildeten IAB sind nun aber bis zum Ende des Jahres 2023 aufzulösen.

 

Abschreibung von Wohngebäuden

Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden ist von 2 % auf 3 % angehoben worden.

Mehr erfahren

Eine Übersicht weiterer Änderungen finden Sie auf bischoffundpartner.de.

Klicken Sie hier für mehr Finanz-Wissen für Ihre Arztpraxis.

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Bischoff & Partner Steuerberatungsgesellschaft für Ärzte mbH. Mitglieder im Virchowbund erhalten dort vergünstigte Konditionen bei steuerlichen und wirtschaftlichen Fachberatungen und können auch eine kostenlose Kurzberatung zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen in Anspruch nehmen. Rechtliche Beratung erhalten Sie als Mitglied direkt im Virchowbund. Mehr zu unseren Partnerangeboten.

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