Medikamente richtig verordnen: So vermeiden Sie als Arzt Regresse

Entspricht die Verordnung eines Medikaments nicht den Richtlinien oder Vorgaben, stellt die Krankenkasse gerne in Frage, ob sie die Kosten übernehmen muss. Dann kann ein Regress erfolgen. Doch das Risiko können Sie reduzieren – mit unseren 6 Tipps.

 

Ein Regressbescheid oder eine Honorarrückforderung können im arbeitsreichen Praxisalltag viel Ärger machen und Zeit fressen. Besser, Sie vermeiden es von Anfang an, entsprechende Post zu bekommen. Besonders wenn Sie häufig Medikamente verschreiben, lohnen sich Umsicht und Aufmerksamkeit.

So vermeiden Sie einen Regressbescheid bei der Verordnung von Arzneien:

 

1. PVS prüfen: Ist das Medikament verordnungsfähig?

Bevor Sie ein Medikament verschreiben, prüfen Sie, ob es verordnungsfähig ist. Stellen Sie sicher, dass die GKV ihr Medikament überhaupt erstatten darf, und zwar in Bezug auf die beim Patienten individuell vorliegende Indikation. Denn wenn die Arznei grundsätzlich ausgeschlossen ist oder Sie indikationsspezifische Einschränkungen nicht beachtet haben, ist später ein Regress wahrscheinlich. Dann ist auch Ihr Widerspruch bei unzulässigen Verordnungen in der Regel aussichtslos.

Zur Verordnungsfähigkeit gibt Ihnen Ihr PVS aktuelle Informationen. Dort ist auch die verbindliche Arzneimittel-Richtlinie des G-BA hinterlegt.

Unter Auslöser für die Einzelfallprüfung können Sie nachlesen, welche Auffälligkeiten überhaupt zu Regressbescheiden der Prüfungsstelle führen.

 

2. Off-Label-Use: Besser vorher bei der Krankenkasse beantragen

Der Off-Label-Use ist die Verwendung eines Medikaments außerhalb seiner zugelassenen Anwendungsgebiete. Beabsichtigen Sie einen Off-Label-Use, sollten Sie die Krankenkasse schon vorher darüber mit Begründung informieren und um Genehmigung bitten. An Auflagen und Bedingungen der Genehmigung müssen Sie sich halten.

Generell wird häufig aufgrund von Off-Label-Verordnungen geprüft. Seien Sie sehr aufmerksam bei jeder entsprechenden Verordnung.

Tipp

Eine Reihe zulässiger Off-Label-Verordnungen lassen sich auch dann noch rechtfertigen, wenn der Prüfantrag der Krankenkasse schon gestellt ist. Sicherer und viel weniger aufwändig ist es jedoch, vorab um Genehmigung zu bitten.

Einen Muster-Antrag dafür erhalten Sie auf Anfrage in unserer Praxisberatung.

3. Wirtschaftlichste Alternative bevorzugen

Wenn es mehrere gleichwertige Therapieoptionen gibt, entscheiden Sie sich für die wirtschaftlichste. Indem Sie die kosteneffizienteste Option wählen, handeln Sie im Sinne der Krankenkasse und minimieren das Risiko eines Regresses.

 

4. Aut-idem-Kreuz nur bei medizinischer Notwendigkeit setzen

Das Aut-idem-Kreuz (wörtlich „oder dasselbe“) auf einem Rezept bedeutet, dass der Apotheker anstelle des verschriebenen Medikaments kein anderes, günstigeres, abgeben darf. Setzen Sie das Aut-idem-Kreuz nur dann, wenn es medizinisch notwendig ist. Andernfalls haften Sie für die Kosten.

Notieren Sie in der Patientenakte unbedingt, welcher medizinische Grund vorliegt. Mehr zum korrekten Ausstellen eines Rezeptes für die Apotheke erfahren Sie hier.

 

5. Erfahrungen aus Einzelfallprüfungen nutzen

Einige Kassenärztliche Vereinigungen veröffentlichen Listen mit Präparaten oder Indikationen, bei denen es bereits viele Einzelfallprüfungen gegeben hat. Informieren Sie sich über die Antragsgründe und beachten sie diese. Auch unsere Übersicht über Gründe für Einzelfallprüfungen beim Off-Label-Use kann weiterhelfen.

 

6. Umfassende Dokumentation

Gerade im langen und stressigen Alltag in der Arztpraxis wird manchmal die Dokumentation vernachlässigt. Das birgt die Gefahr, keine Rechtfertigungsgründe mehr vorlegen zu können.

Daher ist es wichtig sowie Ihre Pflicht, Ihr Handeln und Ihre Erwägungen umfassend zu dokumentieren. Das ist aufwändig. Wenn aber doch einmal ein Regressbescheid kommt, haben Sie mit einer soliden Dokumentation eine gute Basis für einen erfolgreichen Widerspruch.

Halten Sie also alle relevanten Informationen fest: zumindest Diagnose, vorherige Behandlungen, das Ansprechen auf die aktuelle Therapie, individuelle Therapieumstände, das Versagen anderer Therapien und Angaben zur Patientenadhärenz.

Wichtig

Schreiben Sie Wichtiges gleich in die Patientenakte. Nachträgliche Änderungen sind nur in wenigen Ausnahmefällen in Ordnung und müssen begründet werden. Wenn Sie hier unsicher sind oder Beratung benötigen, steht Ihnen als Mitglied auch unsere Rechtsberatung zur Verfügung.

    Lesen Sie hier, was Regresse im Einzelnen bedeuten und wie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung abläuft. Auch unsere Praxisinfo „Wirtschaftlichkeitsprüfung, Plausibilitätsprüfung & Co.“ steht Ihnen als Mitglied zum Download zur Verfügung. Eine Muster-Stellungnahme bei Wirtschaftlichkeitsprüfung senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

    Weitere Strategien zur Regressvermeidung finden Sie hier. Zu spät, Sie haben schon einen Regressbescheid erhalten? Lesen Sie hier, wie Sie korrekt Widerspruch einlegen können.

     

    Regressbescheide, Honorarrückforderungen und Co. sind nicht immer leicht zu verstehen. Als Mitglied im Virchowbund steht Ihnen bei Fragen zu Ihrem eigenen Fall auch unsere Praxisberatung oder Rechtsberatung zur Seite. Weitere Vorteile für Mitglieder finden Sie hier – zum Beispiel Musterverträge, Praxisinfos zum Herunterladen und Angebote unserer Partner.

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