Nr. 33 GOÄ: Schulung einzelner Patienten mit Diabetes
Mit der Ziffer 33 GOÄ können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die strukturierte Schulung einer Einzelperson mit Diabetes abrechnen, wenn diese mind. 20 Minuten dauert. Das ist dabei zu beachten.
Die Nr. 33 GOÄ im Überblick
Bezeichnung: Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten (bei Diabetes, Gestationsdiabetes oder Zustand nach Pankreatektomie)
Punkte: >300
Einschränkungen: Daneben sind die Leistungen nach den GOÄ-Ziffern 1 und 3, 15, 20, 847, 862, 864, 871 und 887 nicht berechnungsfähig.
Vorgaben zur Ziffer 33 GOÄ
Bei der GOÄ-Ziffer 33 handelt es sich um die spezifische, strukturierte Schulung einer einzelnen Person mit Diabetes. Ziel der Schulung ist das Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements.
Die Schulung müssen Sie als Arzt oder Ärztin höchstpersönlich erbringen. Sie ist nicht delegierbar.
Essenzieller Bestandteil der Ziffer 33 ist die Evaluation der Behandlungsergebnisse zur Qualitätssicherung, inkl. Auswertung eines standardisierten Fragebogens. Die Zeit für die Auswertung zählt nicht zu der geforderten Mindestdauer von 20 Minuten für die Schulung.
Die Schulung selbst muss sich auf ein evaluiertes Schulungsprogramm stützen.
Abgrenzung zur Nr. 20 GOÄ
Die Nr. 33 ist von der Gruppenberatung nach Ziffer 20 abzugrenzen.
Im Gegensatz zur GOÄ 33 darf die Gruppenschulung nach Ziffer 20 auch von entsprechend qualifiziertem Hilfspersonal unter Anleitung und Aufsicht des Arztes durchgeführt werden.
Bestimmungen zur Abrechnung von GOÄ Ziffer 33
- Die Nummern 33 und 20 dürfen nicht nebeneinander berechnet werden.
- Die Nummern 33 und A 36 sind innerhalb eines Jahres höchstens 3x berechnungsfähig.
- Diese Ziffer darf nicht für Schulungen anderer Art angesetzt werden, machen Sie sich auf Anfragen der Kostenerstatter gefasst.
Die Ziffer 33 ist grundsätzlich steigerbar. Unter GOÄ richtig steigern finden Sie Beispiele für gute Begründungen für die Steigerung. Mehr Information bietet unsere Praxisinfo „GOÄ-Steigerung“.
Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie eine GOÄ-Rechnung korrekt erstellen.
Analog zu GOÄ 33: Hypertonie und Asthma Bronchiale
Lässt sich die Nummer 33 GOÄ analog für andere Krankheiten ansetzen? Das kommt nur für Fälle in Frage, in denen es beim Behandlungsmanagement ein evaluiertes Programm zur strukturierten Einzelschulung gibt.
Dies trifft auf Hypertonie und Asthma bronchiale zu. Daher hat die Bundesärztekammer eine entsprechende analoge Bewertung mit der GOÄ-Ziffer A 36 empfohlen.
Mit freundlicher Unterstützung des PVS-Verbandes präsentieren wir Ihnen in regelmäßigen Abständen GOÄ-Abrechnungstipps im Praxisärzte-Blog und in unserem Newsletter für Praxisärzte. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere persönliche Praxisberatung und Rechtsberatung rasch und zuverlässig weiter.
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