Nr. 28 GOÄ: Krebsfrüherkennung beim Mann abrechnen

Mit der Ziffer 28 GOÄ können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Krebsfrüherkennung beim Mann abrechnen. Wir geben einen Überblick, was dabei zu beachten ist.

 

Die GOÄ Nr. 28 im Überblick

Bezeichnung: Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut

Punkte: 280

Einschränkungen: Die Ziffer 28 GOÄ ist neben GOÄ 1 und 3, 5, 6, 7, 8, 11, 3500, 3511, 3650 und 3652 nicht berechnungsfähig.

 

Generelle Abrechnung der Nr. 28 GOÄ

Die Leistung beinhaltet obligat:

  • Beratung
  • Erhebung einer Anamnese
  • Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten
  • Untersuchung auf Blut im Stuhl

Die Kosten für Untersuchungsmaterialien sind mit der Gebühr abgegolten.

Die Ziffer 29 GOÄ – Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen – kann neben der GOÄ 28 abgerechnet werden. Die Nr. 29 GOÄ bezieht sich auf andere Leistungsinhalte. Lesen Sie hier alles zur Abrechnung der GOÄ Nr. 29 „Check up“.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zur Erstattung von Vorsorgeleistungen. Somit haben Männer ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre Anspruch auf einen Check-up, der die in der Leistungslegende der Ziffer 28 genannten Untersuchungen beinhaltet.

 

GOÄ 28 als IGeL abrechnen

Wünscht der Patient darüber hinaus aus einem persönlichen Sicherheitsbedürfnis heraus weitere Untersuchungsleistungen, die aus medizinischer Sicht nicht zwingend erforderlich sind? Diese Untersuchungen gelten dann als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und sind nur berechnungsfähig, wenn der Patient sie ausdrücklich verlangt.

Daher sollten Sie eine Honorarvereinbarung mit dem Patienten schließen, um die weitere Abrechnung rechtssicher zu machen. Eine Vorlage dazu finden Sie in unserem Behandlungsvertrag für Kassenpatienten (IGeL) und im Behandlungsvertrag für Privatpatienten.

Zu diesen Leistungen können zum Beispiel gehören:

  • Spezielle Ultraschallleistungen
  • Ruhe-EKG (Ziffer 651), Belastungs-EKG (Ziffer 652)
  • Duplex-Sonographie der hirnversorgenden Gefäße (Ziffer 645)
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung einschl. Lungenfunktionsdiagnostik
  • Bestimmung des Prostata-spezifischen Antigens (PSA)

Wenn sich aus der Gesundheitsuntersuchung ein Krankheitsverdacht ergibt, dürfen Sie auch weitergehende kurative Gesprächs- und Untersuchungsleistungen abrechnen. Diese müssen Siein der Rechnung eindeutig ausweisen. Lesen Sie hier, wie Sie eine korrekte GOÄ-Rechnung erstellen.

 

Mit freundlicher Unterstützung des PVS-Verbandes präsentieren wir Ihnen in regelmäßigen Abständen GOÄ-Abrechnungstipps im Praxisärzte-Blog und in unserem Newsletter für Praxisärztinnen und -ärzte. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere persönliche Praxisberatung und Rechtsberatung rasch und zuverlässig weiter. 

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