Pflegeheim-Kooperation: So lohnt sich der Versorgungsvertrag für Ärzte

Pflegeheime müssen seit 2019 Versorgungsverträge mit Vertragsärzten abschließen, so will es das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Für niedergelassene Ärzte, die Heimbewohner haus- oder fachärztlich versorgen, kann sich ein Versorgungsvertrag im Gegensatz zum klassischen Hausbesuch finanziell lohnen. Eine Reihe von abrechenbaren Leistungen sind extrabudgetär vergütet. 

 

In Deutschland gibt es rund 13.600 Heime und mindestens 800.000 Heimbewohner. Die ärztliche Versorgung in diesen Pflegeheimen fällt unter den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). In der Realität gestaltet sie sich schwierig. Selbst in den Großstädten und Ballungszentren mangelt es an Haus- und Fachärzten, die sich regelmäßig um Pflegebedürftige in den Einrichtungen kümmern. Wie groß die Versorgungslücke genau ist, darüber existieren kaum belastbare Daten. 

Aktuell sind viele Heimbewohner nur unzureichend medizinisch versorgt. Dabei ist ein Heimbesuch meist weniger aufwändig und dadurch günstiger als den Patienten in die Praxis zu transportieren. Heimbesuche sind nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch menschlich geboten.

In den meisten Fällen lohnt es sich für niedergelassene Ärzte auch finanziell, einen Versorgungsvertrag mit einem Pflegeheim einzugehen. Für die Finanzierung des Heimbesuchs stehen gesonderte Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM zur Verfügung. Diese GOP werden extrabudgetär vergütet: ohne Mengenbegrenzung und zu festen Preisen. Die KVen stellen dafür rund 50 Millionen Euro zur Verfügung. Davon werden aktuell aber nur 15 Millionen abgerufen.

Beim Pflegeheimbesuch können einige EBM-Leistungen außerhalb des Budgets abgerechnet werden. Welche das sind, lesen Sie unter Kooperation mit Pflegeheimen.

Kooperationsvertrag richtig abschließen

Bevor die Heimversorgung beginnen kann, muss ein Kooperationsvertrag zwischen der Pflegeeinrichtung und dem Vertragsarzt abgeschlossen werden. Der Vertrag muss die Anforderungen der Anlage 27 zum Bundesmantelvertrag erfüllen. Das unterzeichnete Dokument muss anschließend von der KV genehmigt werden. Erst dann hat der Arzt die Abrechnungsgenehmigung für die zusätzlichen Ziffern, die für Heimbesuche zur Verfügung stehen. 

Wer einen Versorgungsvertrag mit einem Pflegeheim schließen will, sollte auf den Mustervertrag des Virchowbundes zurückgreifen. Hier finden Sie die Übersicht aller Musterverträge und Praxisinfos für die Arztpraxis.

 

Pflicht zum Vertragsabschluss zwischen Arzt und Pflegeheim

Seit 2008 hat es verschiedene Versuche gegeben, die Heimversorgung durch Haus- und Fachärzte zu fördern. Heime sollen seitdem Verträge mit einzelnen Vertragsärzten abschließen. Gelingt das nicht, können Pflegeheime per vertragsärztlicher Ermächtigung eigene Heimärzte beschäftigen. Da beide Varianten das Problem der Unterversorgung nicht lösen konnten, wurden die Verbindlichkeiten für die Pflegeeinrichtungen kontinuierlich verschärft. 

Im November 2018 beschloss der Bundestag das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das seit Januar 2019 in Kraft ist. Darin zieht der Gesetzgeber noch einmal die Schrauben an. Aus der Soll- wurde eine Muss-Regelung: Heime müssen nun zwingend Verträge mit niedergelassenen Ärzten abschließen. Schaffen sie das nicht, ist es Aufgabe der KVen, innerhalb von drei Monaten einen Vertragsarzt zur Verfügung zu stellen. 

Wie genau die KVen das bewerkstelligen sollen, ist noch völlig offen. Es ist schwer vorstellbar, dass ein einzelner Arzt zwangsverpflichtet wird mit einem spezifischen Heim einen Vertrag zu unterschreiben. Aus Sicht des Virchowbundes müssen solche Kooperationen immer freiwillig eingegangen werden. Nur dann kann eine hochqualitative Versorgung sichergestellt werden.

 

Mitglieder im Virchowbund erhalten den Muster-Versorgungsvertrag kostenlos und werden zusätzlich individuell rechtlich beraten. Erfahren Sie hier mehr zur den Vorteilen für Mitglieder.

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Kommentare

Sehr geehrte/r Herr/Frau Wucher,

für Ihre Frage können Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Ihres Bundeslandes wenden (in NRW gibt es zwei). Außerdem könnten evtl. eine Pflegerechtsberatung oder ein lokaler Pflegestützpunkt als Ansprechpartner in Frage kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hat jeder Bewohner eines Pflegeheims das Recht auf Hausbesuche bzw. Visiten durch im Heim vertretene Ärzte?

Hintergrund der Frage: Bewohnerin seit 2 Wochen im Heim braucht neuen Hausarzt, weil alter Hausarzt 25km entfernt ist. Alle drei im Heim vertretenen Ärzte lehnen Patientenaufnahme ab, ebenso alle niedergelassenen Ärzte der umliegenden Kleinstadt. Wie passt das zur Pflicht der Pflegeheime zu adäquater ärztlicher Versorgung?

Mfg

P. Wucher

Sehr geehrte Frau Seebacher,

als Patientin können Sie sich u. a. an die Unabhängige Patientenberatung wenden.

Entschuldigung,aber die Versorgung durch vom Heim ausgesuchten-vertraglich- mir vorgesetzten Ärzte, ist eine Katastrophe ,also total schlimm-- liege und

bezahle schon 4 Jahre--bin nur kränker geworden,weil Internistin

behandelt

Hüftverletzung jetzt endlich ohne Hüftgelenk-- schon 14 monate,Operateur verbietet dem Team eine

Aufbau- Op,weil er das als Chefarzt darf und ich nicht

wusste, das mich ein Chefarzt in der Not operiert hat mit schlechten Ergebnissen für mich, dann kommen noch starke Folgeerscheinunge mit denen die ,,HEIMÄRZTE"

nicht umgehen können:

zB.Beine voller Wasser,Muskelschwund,Hautent-zündungen mit unangenehmen Blasen,die ab und an platzen,oft starker Eindruck einer grossen

Thrombose-so auch Schmerzen-dicke gesch-wollene Hüfte-zementiert

kann nicht auf die Toilette,ZÄHNE faulen- kein Zahnarzt,kein Augenarzt,

4 lange Jahre nur im Bettund demnach nur im

ZIMMER--das alles wegen missglücktem

OBERSCHENKELHALSBRU-CH-Ende des NAGELS verletzt HÜFTPFANNE,Hüftpfanne

wird zementiert,vorher oder danach KEIME -

dann Entnahme von Hüft-

gelenk und ich bin daran

SCHULD

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