GOÄ: Wundversorgung und Fremdkörperentfernung abrechnen
Bei der Abrechnung der Wundversorgung nach GOÄ wird nach Wundart und -ursache unterschieden. Diese Ziffern können Sie ansetzen:
Was gilt als Wunde?
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kennt in den Ziffern 2000 bis 2006 GOÄ Wunden, die durch
- mechanische Gewalt (Stoß, Hieb, Stich, Schnitt, Quetschung, Schürfung oder Schuss)
- thermische Einwirkung (z. B. Hitze oder Kälte)
- elektrische Einwirkungen
- ionisierende Strahlen
entstanden sind.
Außerdem unterscheidet sie zwischen der Versorgung von
- frischen Wunden (Ziffern 2000 bis 2005 GOÄ)
- älteren, chronischen oder schlecht heilenden Wunden (z. B. eiternde Wunden, Wunden mit Nekrosen, Geschwüre; Ziffer 2006 GOÄ)
Dokumentieren Sie klar und eindeutig die Anzahl der versorgten Wunden sowie deren Größe, um so die entsprechenden GOÄ-Ziffern nebeneinander abrechnen zu können. Die Art, Ursache sowie die betroffenen Bereiche der Wunde sollten unbedingt sowohl in der Patientenakte als auch in der Rechnung vermerkt werden.
Frische Wunden
Für die kleine Wundversorgung stehen die Leistungen nach den Ziffern 2000 bis 2002 GOÄ zur Verfügung, bei der großen Wunde werden die Ziffern 2003 bis 2005 GOÄ eingesetzt. Was als „kleine“ oder „große“ Wunde gilt, leitet sich indirekt u. a. aus dem EBM (Ziffer I Nr. 4.3.7 Absatz 1) ab.
Wundausdehnung | klein | groß |
Länge | <3 cm | <3 cm |
Fläche | <4 cm | >4 cm |
Volumen | < 1 cm | > 1cm |
Nur bei der Ziffer 2006 GOÄ ist die Größe der Wunde irrelevant.
Bei Kindern bis einschließlich 5 Jahren sind Wunden immer als groß anzusehen.
Wunden am Kopf, sichtbarem Hals oder Händen gelten – auch bei Erwachsenen – ebenfalls immer als groß.
Zusätzlich zur Größe wird auch unterschieden nach
- Verschmutzungsgrad (stark verunreinigt)
- Naht (mit Naht/ohne Naht)
- Notwendigkeit einer Umschneidung
Je nach Kombination wird eine andere GOÄ-Ziffer angesetzt:
Wundstatus | ohne Naht | nur Naht, keine Umschneidung | Naht und Umschneidung |
klein | 2000 GOÄ | 2001 GOÄ | 2002 GOÄ |
groß | 2003 GOÄ | 2004 GOÄ | 2005 GOÄ |
verunreinigt | 2003 GOÄ | Keine GOÄ-Position | 2005 GOÄ |
Ausschlüsse und Nebeneinander-Abrechnung
Die Wundversorgung nach den Ziffern 2000 ff. GOÄ umfasst die Versorgung der Wunde von Haut und Unterhautfettgewebe mit Säuberung, Blutstillung, Verband etc., jedoch nicht die Lokalanästhesie.
Zusätzlich zur Wundversorgung können in der GOÄ in der Regel die Verbände nach den Ziffern 200 bis 208 oder 210 und 211 GOÄ angesetzt werden. Ausgeschlossen neben den als operativ eingestuften Wundversorgungsleistungen nach den Ziffern 2000 bis 2005 GOÄ ist lediglich der einfache Verband nach Ziffer 200 GOÄ. Dieser kann aber z.B. neben der Ziffer 2006 GOÄ angesetzt werden.
Rechnen Sie auch die Auslagen nach § 10 zu den Verbänden und zu den Wundversorgungsziffern ab.
Fremdkörperentfernung
Die Entfernung von Zecken, Insektenstacheln, etc. können Sie analog der Ziffer 2007 GOÄ abrechnen, sofern der Fremdkörper mittels einer Pinzette entfernt wurde.
Wird ein Fremdkörper unter einem Fingernagel mit einer Splitterpinzette entfernt, dürfen Sie die Ziffer 2009 GOÄ ansetzen – auch mehrfach, wenn mehrere Fremdkörper entfernt werden. Ist im Zuge der Entfernung eine Naht und/oder ein Verband notwendig, kann diese zeitaufwändigere Versorgung durch eine Steigerung des Faktors ausgeglichen werden. Lesen Sie hier weiter zum Thema GOÄ-Steigerung.
Für das Entfernen von Klammern oder Fäden ist je Wunde die Ziffer 2007 GOÄ einmal berechnungsfähig. Dokumentieren Sie in der Patientenakte und auf der Rechnung namentlich die Körperregion. Auch diesen Arbeitsaufwand können Sie über die Faktorsteigerung auffangen. Hier lesen Sie, was eine GOÄ-Rechnung beinhalten muss.
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Kommentare
Lieber Virchowbund,
ich muss gestehen, dass ich das:
"Bei Kindern bis einschließlich 5 Jahren sind Wunden am Kopf, sichtbarem Hals oder Händen immer als groß anzusehen."
bisher anders verstanden hatte in dem Sinne, dass sowohl bei
Kindern bis einschließlich 5 Jahren als auch bei Wunden am Kopf, sichtbarem Hals oder Händen (bei allen älteren) diese immer als groß anzusehen sind.
Mit Bitte um Aufklärung meines Missverständnisses mit kollegialen Grüßen
S. Tr.
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Sehr geehrter Herr Tremper,
Sie haben Recht, hier ist uns ein Redaktionsfehler unterlaufen. Wir haben den Text korrigiert. Vielen Dank für den Hinweis.
Ihr Virchowbund