Azubis in der Arztpraxis freistellen

Arztpraxis und Berufsschule – für Auszubildende und Arbeitgeber kann das ein Konflikt werden. Wir geben einen Überblick, wann Azubis von der Arbeit in der Praxis freigestellt werden können oder sogar müssen, und wie sich die Freistellung auf Gehalt und Arbeitszeit auswirkt.

 

In diesen Fällen müssen Sie Azubis von der Arbeit in der Praxis freistellen:

  • für die Teilnahme am Berufsschulunterricht
  • für Prüfungen
  • für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • vor dem Unterricht, wenn dieser vor 9 Uhr beginnt
  • für Bewerbungsgespräche bei befristetem oder gekündigtem Arbeitsverhältnis


Gleichzeitig müssen Sie auch in diesen Freistellungszeiten weiterhin das Gehalt zahlen.

Für Minderjährige gilt außerdem das Jugendarbeitsschutzgesetz. Azubis unter 18 Jahren dürfen unter folgenden Fällen nicht in der Praxis arbeiten:

  • einmal wöchentlich an einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten
  • in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen
  • am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung


Angenommen, der Azubi hat 12 Unterrichtsstunden in der Woche aufgeteilt auf 2 Tage à 6 Stunden. In diesem Fall darf er an einem dieser Tage nicht arbeiten, am anderen aber schon. An welchem Tag der Azubi in der Praxis erscheinen muss, darf der Arbeitgeber bestimmen.  

In Wochen mit Blockunterricht dürfen minderjährige Azubis nicht in der Praxis beschäftigt werden. Erlaubt ist aber, dass sie bis zu zwei Stunden wöchentlich an zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen.

Unser Tipp: Stellen Sie Ihre Azubis am Tag wichtiger Prüfungen komplett von der Arbeit frei und gewähren Sie ihnen auch schon am Tag davor Urlaub – sofern sie nicht ohnehin freigestellt werden müssen. Nervöse Azubis, die mit ihren Gedanken um die bevorstehende Prüfung kreisen, können zu Fehlern neigen und für Unruhe in der Praxis sorgen. Zeigen Sie sich als Arbeitgeber also lieber großzügig und Sie haben in Summe mehr davon: zufriedene Azubis, die auch nach ihrer Ausbildung in Ihrer Praxis arbeiten möchten.

Wenn Sie dagegen einen Azubi von der Berufsschule freistellen möchten, müssen Sie dafür einen Antrag bei der Schule stellen. Darin müssen Sie begründen, warum Sie an diesem Tag nicht auf den Azubi verzichten können. Vorhersehbare Arbeiten, wie z. B. die Quartalsabrechnung, sind in der Regel kein Grund für eine Freistellung.

Arbeitszeit und Unterrichtszeit berechnen

Die Unterrichtszeit ist zwar keine Arbeitszeit, sie wird aber nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet. Das passiert nach diesem Muster:

Ein Berufsschultag pro Woche wird mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten wird mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Weitere Schultage in derselben Woche werden dann mit der tatsächlichen Unterrichtszeit plus Pausen und Wegzeit angerechnet.

Bitte beachten Sie aber, dass Azubis – egal in welchem Alter – nur 8 Stunden pro Werktag arbeiten dürfen. In Ausnahmefällen können Sie die Arbeitszeit auf 10 Stunden ausdehnen.

Wenn Sie in Ihrer Arztpraxis ausbilden möchten, müssen Sie sich unter anderem mit dem Berufsbildungsgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz auseinandersetzen. Alle wichtigen Regeln auf einen Blick finden Sie in unserer Praxisinfo „Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten“.  Viel Zeit sparen Sie auch mit den Muster-Arbeitsverträgen für MFA. Schon Mitglied? Dann lassen Sie sich einfach kostenlos beraten.

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