Gut versichert als Arzt in der Praxis

Berufshaftpflicht-, Krankentagegeld-, Feuerversicherung: Versicherungen gibt es jede Menge. Hier erfahren Sie, welche davon für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte notwendig sind und wie Sie sinnvolle zusätzliche Versicherungen auswählen. Der Virchowbund und die Versicherungsexperten von Ecclesia MED klären auf.

 

Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gibt es kaum Pflichtversicherungen. Dafür gibt es jedoch eine Reihe Versicherungen, die grundsätzlich sinnvoll sind. Darüber hinaus gibt es einige weitere, deren Nutzen von der individuellen Situation oder der Person abhängt.

 

Diese Versicherung ist Pflicht

Die Berufshaftpflichtversicherung: Als Ärztin oder Arzt sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt Schäden Dritter ab, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit durch Sie oder Ihre Mitarbeitenden entstehen können. Sie soll Sie auch gegen Schadensersatzforderungen von Patienten oder deren Angehörigen absichern.

Nach § 95e Abs. 1 SGB V beträgt die Mindestversicherungssumme für Vertragsärzte ohne angestellte Ärzte 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall. Für Vertragsärzte mit angestellten Ärzten, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren sind es sogar 5 Mio. Euro.

Wichtig: Die Summe muss mindestens 2-fach bzw. 3-fach innerhalb eines Jahres zur Verfügung stehen.

Lesen Sie hier, was Sie zur Berufshaftpflichtversicherung wissen sollten.

 

Sinnvolle Versicherungen für Ärzte

Um Versicherungen auszuwählen, ist es sinnvoll, nacheinander jeden einzelnen Bereich in den Fokus zu nehmen, den Sie für Ihre Arbeit brauchen. Denken Sie zunächst an sich als Person. Welche Risiken haben Sie, die Ihre Arbeit beeinträchtigen können?

Anders als Angestellte tragen Selbstständige die alleinige Verantwortung für ihre soziale Absicherung. Für sie ist die Versicherung bei Krankheit, Rente, Unfall oder Arbeitslosigkeit also nicht vorgeschrieben. Allerdings können solche Versicherungen sinnvoll sein.

Sind Sie selbstständig als Ärztin oder Arzt tätig, können Sie sich von der allgemeinen Pflicht zur Krankenversicherung befreien lassen. Eine Krankenversicherung ist jedoch sinnvoll. Ob privat oder gesetzlich, ist Ihnen überlassen und was sich für Sie mehr lohnt, kommt auf Ihr Einkommen und Ihre sonstige persönliche Situation an.

Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, müssen Sie auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Pflegeversicherung zahlen.

Eine Unfallversicherung schützt, wenn Sie bei der Berufsausübung einen Unfall erleiden – z. B. auf dem Weg zu einem Hausbesuch.

Als Ärztin oder Arzt in der Niederlassung zahlen Sie bei einem ärztlichen Versorgungswerk ein. Darüber hinaus können Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder Sie lassen sich von der Pflicht befreien und wählen eine private Altersvorsorge.

Während Sie in der Berufshaftpflichtversicherung eine „passive“ Rechtsschutzversicherung (z.B. zur Abwehr unberechtigter Ansprüche) haben, können Sie mit einer eigenständigen Rechtsschutzversicherung Ihr Recht auch aktiv durchsetzen. Die Rechtsschutzversicherung kann Ihnen helfen, die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und andere Ausgaben zu tragen.

Sie kann sinnvoll sein, wenn Sie

  • sich mittelfristig gegen Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen absichern wollen – beruflich oder privat bzw. auch als Verkehrsteilnehmer
  • Mietstreitigkeiten befürchten, beispielsweise bei der Durchsetzung von Mietminderungen oder bei der Abwehr von Eigenbedarfskündigungen

Diese brauchen Sie, wenn Sie neben Ihrer selbstständigen Tätigkeit noch einer abhängigen Beschäftigung nachgehen. Woran Sie den Unterschied erkennen, erklärt unsere Justitiarin auf DocCheck.

Als selbstständiger Arzt oder selbstständige Ärztin ohne zusätzliche abhängige Beschäftigung kann es jedoch trotzdem sinnvoll sein, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern.

Tipp

Versicherungen können sich auch als Personalbindungsinstrument anbieten. Für Ihre Mitarbeitenden oder Bewerber kann es sehr attraktiv sein, wenn Sie ihnen eine betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung anbieten.

Sinnvolle Versicherungen für Praxisausstattung und Umsatzausfall

Unter das Praxisinventar fallen Geräte, Möbel, Innenausstattung und Software Ihrer Praxis. Versicherungen, die Schäden daran abfangen, sind zum Beispiel:

Die Versicherung greift, wenn durch einen Schaden am Praxisinventar oder durch technische Störungen die Tätigkeit Ihrer Praxis vorübergehend unterbrochen wird. Sie kann auch bei technischen Störungen und Datenverlust sinnvoll sein, die Ihre Arbeit so behindern, dass Sie nicht weiterarbeiten können.

Diese ist betriebswirtschaftlich empfehlenswert, wenn Sie Eigentümer des Praxisgebäudes sind. Teilweise schreibt das Kreditinstitut diese Versicherung sogar vor.

Eine Inventar- und Betriebsunterbrechungsversicherung deckt je nach Umfang der versicherten Gefahren Schäden z.B. Schäden z.B. durch Brand, Leitungswasser oder Naturgefahren an der Praxisausstattung oder durch eine dadurch entstehende Betriebsunterbrechung (z.B. vorübergehende Praxisschließung) ab.

Zusätzlich kommt es auf die individuelle Risikosituation an. Ziehen Sie zur Analyse einen Experten zu Rate:

  • Feuer: Was sind mögliche Brandquellen? Eine Brandschutzversicherung ist generell empfehlenswert.
  • Wasser: Sind Überschwemmungen oder Wasserrohrbrüche eine reale Gefahr? Haben Sie ein Aquarium in der Praxis?
  • Einbruch- und Diebstahlversicherung: Arbeiten Sie mit teurer technischer Ausstattung in einer Gegend (oder Fachgruppe), in der viele Einbrüche verübt werden?
  • Sturmschäden: Liegt Ihre Praxis erhöht und exponiert, unmittelbar neben dichtem Baumwuchs, unter Stromleitungen o. ä. Sind Sturmschäden wahrscheinlich?

Ergänzend zu einer Inventar- und Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Elektronikversicherung für Allgemein-, Medizin- oder Haustechnik empfehlenswert, sofern hochwertige IT-Ausstattung oder Medizingeräte vorhanden sind.

Die Elektronikversicherung hat in der Regel einen weitgehenderen Versicherungsumfang als eine Inventar- oder Betriebsunterbrechungsversicherung und greift zum Beispiel auch bei unsachgemäßer Handhabung, Über-/Unterspannung oder einfachem Diebstahl.

IT-Sicherheit ist Chefsache. Als Inhaber haften Sie selbst gegenüber Dritten, auch wenn Sie einen IT-Dienstleister beauftragen. Cyber-Versicherungen gibt es in unterschiedlicher Qualität und Ausprägung. Sie können sich sowohl auf Eigenschäden (z. B. Betriebsunterbrechung, Einnahmeausfall) als auch auf Schäden Dritter beziehen (z. B. Datenschutzverletzung).

Sie können auch Schäden abdecken, die durch technische Störungen oder Datenverluste entstehen, zum Beispiel durch Phishing, Viren, andere Malware und Cyberangriffe. Es ist wichtig, regelmäßig geeignete Maßnahmen zur Sicherung der IT-Systeme, der Daten und Sicherstellung des Datenschutzes zu ergreifen. Die verschiedenen Angriffsarten und Gegenmaßnahmen erklären wir im Beitrag Cybercrime.

Sinnvoll ist die Cyber-Versicherung für jede Praxis, aber insbesondere:

  • je weniger technisches Wissen zu IT in Ihrer Praxis vorhanden ist
  • je weniger Kapazitäten in Ihrer Praxis verfügbar sind, um sich um Cybersicherheit zu kümmern
  • je mehr Praxismitarbeitende Zugriff auf Ihre IT haben
  • je mehr verschiedene Software Sie nutzen (Praxissoftware, Microsoft Office, E-Mail-Programm, CMS, Terminvermittlungsdienste etc.)
  • je größer Ihr Datenbestand ist (besonders bei einem großen Patientenstamm, Gemeinschaftspraxis etc.)
  • um das Image Ihrer Praxis zu schützen

Lesen Sie hier im Detail, ob und wann sich eine Cyberhaftpflichtversicherung lohnt.

In der Regel ist diese Versicherung bereits in der Cyber-Versicherung enthalten. Sie schützt gegen Verstöße gegen Datenschutzgesetze und Datenschutzrechte, einschließlich Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie kann dazu beitragen, Kosten für Rechtsstreitigkeiten, Sanktionen und Strafen zu minimieren

Tipp

Ein einziges Versicherungspaket, das alle möglichen Risiken und Schäden abdeckt, gibt es nicht. Sie werden für Ihre Praxis und berufliche Tätigkeit immer mehrere Versicherungen brauchen.

Dafür ist eine genaue Analyse Ihrer individuellen Situationen und Risiken wichtig – am besten mithilfe einer kompetenten Beratung.

Bedenken Sie dabei auch Ihr Fachgebiet: Je nach Spezialisierung haben Fachärzte unterschiedliche Risiken und brauchen daher speziell zugeschnittene Versicherungen.

Spezielle Versicherungen für Ärzte

Bei freiwilligen Versicherungen gilt es abzuwägen: Wie groß sind die Risiken bzw. mögliche Schäden im Vergleich zu den Kosten für die Versicherung? Das ist von Ihrer individuellen Situation abhängig, daher sind die folgenden Versicherungen nicht pauschal empfehlenswert oder unnötig.

Diese Versicherung kann sinnvoll sein, um Ihren Ausfall aufgrund von Krankheit oder Unfall abzusichern. Achten Sie darauf, ob der Versicherungsschutz nur für Ihren Krankheitsfall oder Unfall gilt oder auch für Ihre Angehörigen. Aspekte, die wichtig sein können:

  • Leiden Sie selbst an chronischen Krankheiten, durch die Sie gelegentlich nicht arbeiten können?
  • Kümmern Sie sich regelmäßig um jemanden, der oder die an Krankheiten leidet oder aus anderen Gründen immer wieder Ihre Aufmerksamkeit oder Pflege benötigt (Kinder, Eltern, evtl. auch Tiere), sodass Sie phasenweise nicht arbeiten können?
  • Haben Sie Hobbys oder gehen anderen Beschäftigungen nach, die ein erhöhtes Unfallrisiko bergen (z. B. Motorradfahren)?
  • Betreiben Sie Leistungs- oder Extremsport?
  • Betreiben Sie eine Einzelpraxis oder haben Sie Kollegen bzw. eine Vertretung vor Ort? (Also: Wie sehr hängt der Betrieb der Praxis von Ihnen allein ab?)

Lesen Sie mehr unter: Praxisausfall: So schützen Sie sich.

Eine Krankentagegeldversicherung zahlt Ihnen im Krankheitsfall ein Tagegeld, um den Verdienstausfall auszugleichen. Insbesondere kann eine solche Versicherung sinnvoll sein, wenn Sie selbst aufgrund chronischer Krankheit oder anderer gesundheitlicher Probleme gelegentlich ausfallen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie als Ärztin oder Arzt durch Krankheit oder Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen haben Ärzte ein höheres Risiko, berufsunfähig zu werden.

So wählen Sie die passenden Versicherungen aus

Um den optimalen Schutz zu haben, gilt es, Ihre persönliche private und berufliche Situation genau zu analysieren, in Bezug auf Risiken und potentielle Kosten, die durch Schäden entstünden.

Optimaler Schutz bedeutet nicht nur, die nötigen Versicherungen zu haben, sondern auch unnötige Versicherungen nicht zu haben und damit unnötige Kosten zu vermeiden. Generell empfiehlt sich eine seriöse Fachberatung, damit Sie allein nicht den Überblick verlieren und die eigenen blinden Flecken ausgeleuchtet werden.

So finden Sie kompetente Beratung:
  • Ihr Berater – idealerweise ein Versicherungsmakler, denn dieser teilt Ihre Interessen – sollte provisionsunabhängig beraten, auf Ärztinnen und Ärzte spezialisiert sein und sich mit Risiken und Besonderheiten von Arztpraxen auskennen.
  • Der Berater sollte interdisziplinär aktiv sein. Oft ist die Zusammenarbeit mit Anwalt, Steuerberater, Praxisausstatter und Betriebswirt nötig.
  • Ist der Berater Mitglied in einem Berufsverband, können Sie von Sondervereinbarungen mit Versicherungen profitieren.

Sie haben konkrete Fragen zu Ihren Versicherungen? Wenden Sie sich an die Experten unseres Versicherungspartners Ecclesia MED. Hier finden Sie mehr Informationen zu Versicherungskonditionen und Rabatten für Mitglieder. Lesen Sie außerdem, welche weiteren Vorteile Sie als Mitglied im Virchowbund genießen.

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