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Tarifvertrag für MFA und Arzthelferinnen
Welche Tarifverträge für medizinische Fachangestellte gibt es? Was steht im Manteltarifvertrag? Wie wird der Gehaltstarifvertrag für MFA angewendet? Wie hoch ist das MFA-Tarifgehalt 2024 und 2025? Hier erfahren Sie es.
Manteltarifvertrag
Der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte gilt für alle MFA und Arzthelferinnen in der ambulanten Versorgung in Deutschland – auch für Auszubildende. Er regelt die allgemeinen Rahmenbedingungen eines Arbeitsverhältnisses in der Arztpraxis. Dazu zählen:
- Arbeitszeit
- Überstunden
- Bereitschaftsdienst
- Gehalt (Tariflohn)
- Sonderzahlungen
- Teilzeitarbeit
- Urlaub
Der Manteltarifvertrag MFA schreibt damit auch fest, was in einem Arbeitsvertrag zwischen Praxisinhaber und medizinischen Fachangestellten geregelt sein muss.
Die wichtigsten Regelungen des Manteltarifvertrages in der Übersicht:
- 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit
- 29 Arbeitstage bzw. 35 Werktage Urlaub pro Jahr
- 1 ganzer Tag oder 2 halbe Tage pro Woche arbeitsfrei
- Zuschläge für Samstagsarbeit, ab 12 Uhr arbeitsfrei
- Zuschläge für Bereitschaftsdienst
- Arbeitsfrei am Nachmittag des 24. und 31. Dezember (ab 12:00 Uhr) unter Fortzahlung des Gehaltes
- Gehalt wird am 25. des laufenden Kalendermonates gezahlt
- Kosten für mindestens 2 Berufskittel und Reinigung der Berufskleidung trägt der Arbeitgeber
- Ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ab dem 4. Arbeitstag
- 3 Monate Probezeit
- Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
- Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
- Schweigepflicht des Arztes gilt auch für Fachangestellte
Der Mantelvertrag wurde zuletzt im Dezember 2024 aktualisiert. Er enthält eher allgemeine Bestimmungen. Das Gehalt nach den aktuellen Tarifverhandlungen wird daher separat im Gehaltstarifvertrag festgelegt. Das MFA-Gehalt wurde zuletzt in den Tarifverhandlungen 2024 erhöht, die Tariferhöhung tritt jeweils zum 1.1.2025 und 1.1.2026 in Kraft.
Weiter unten können Sie den aktuellen Tarifvertrag MFA als PDF gratis herunterladen.
Gehaltstarifvertrag
Der Gehaltstarifvertrag MFA legt fest, wie hoch das Gehalt von Medizinischen Fachangestellten, Arzthelferinnen und Azubis in der Arztpraxis ist. Ausschlaggebend für die Höhe des MFA-Gehaltes sind die Anzahl der Berufsjahre und die Tätigkeitsgruppe.
Das MFA-Gehalt 2025 steigt im Vergleich zu 2024. Es startet bei 2.803,95 Euro. Auch 2026 gibt es Erhöhungen in der Gehaltstabelle sowie eine neue Gehaltsstufe am dem 33. Berufsjahr.
Gehaltstabelle MFA 2025:
Berufsjahr | Tätigkeitsgruppe I | Tätigkeitsgruppe II | Tätigkeitsgruppe III | Tätigkeitsgruppe IV | Tätigkeitsgruppe V | Tätigkeitsgruppe VI |
1. - 4. | 2.803,95 | 2.972,19 | 3.140,42 | 3.308,66 | 3.589,06 | 3.981,61 |
---|---|---|---|---|---|---|
5. - 8. | 2.855,88 | 3.027,23 | 3.198,59 | 3.369,94 | 3.655,53 | 4.055,35 |
9. - 12. | 2.907,80 | 3.082,27 | 3.256,74 | 3.431,20 | 3.721,98 | 4.129,08 |
13. - 16. | 2.959,73 | 3.137,31 | 3.314,90 | 3.492,48 | 3.788,45 | 4.202,82 |
17. - 20. | 3.167,43 | 3.357,48 | 3.547,52 | 3.737,56 | 4.054,31 | 4.497,75 |
21. - 24. | 3.219,35 | 3.412,51 | 3.605,67 | 3.798,83 | 4.120,77 | 4.571,48 |
25. - 28. | 3.271,28 | 3.467,56 | 3.663,83 | 3.860,10 | 4.187,24 | 4.645,22 |
29. - 32. | 3.323,20 | 3.522,59 | 3.721,98 | 3.921,38 | 4.253,70 | 4.718,94 |
Zum 1. Januar 2025 erhöht sich das MFA-Gehalt linear um 3,85 Prozent im Vergleich zu 2024. Der derzeitig gültige Gehaltstarifvertrag tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Ab dem 1. Januar 2026 gibt es weitere Erhöhungen im Monatsgehalt für MFA. Diese unterscheiden sich in der Höhe nach Berufsjahr. Eine weitere Berufsjahr-Stufe wird eingeführt. Die 8. Stufe gilt ab 2026 für das 29.-32. Berufsjahr, die 9. Stufe gilt ab dem 33. Berufsjahr.
Auch die Vergütungen für Azubs steigen 2025 und 2026 weiter an. Der Verweis auf die alte Berufsbezeichnung „Arzthelferin“ entfällt.
Gehaltstabelle MFA 2026:
Berufsjahr | Tätigkeitsgruppe I | Tätigkeitsgruppe II | Tätigkeitsgruppe III | Tätigkeitsgruppe IV | Tätigkeitsgruppe V | Tätigkeitsgruppe VI |
1. - 4. | 2.939,59 | 3.115,97 | 3.292,34 | 3.468,72 | 3.762,68 | 4.174,22 |
---|---|---|---|---|---|---|
5. - 8. | 2.992,56 | 3.172,11 | 3.351,67 | 3.531,22 | 3.830,48 | 4.249,44 |
9. - 12. | 3.045,53 | 3.228,26 | 3.410,99 | 3.593,73 | 3.898,28 | 4.324,65 |
13. - 16. | 3.098,49 | 3.284,40 | 3.470,31 | 3.656,22 | 3.966,07 | 4.399,86 |
17. - 20. | 3.235,88 | 3.430,03 | 3.624,19 | 3.818,34 | 4.141,93 | 4.594,95 |
21. - 24. | 3.288,84 | 3.486,17 | 3.683,50 | 3.880,83 | 4.209,72 | 4.670,15 |
25. - 28. | 3.341,81 | 3.542,32 | 3.742,83 | 3.943,34 | 4.277,52 | 4.745,37 |
29. - 32. | 3.394,76 | 3.598,45 | 3.802,13 | 4.005,82 | 4.345,29 | 4.820,56 |
ab 33. | 3.447,73 | 3.654,59 | 3.861,46 | 4.068,32 | 4.413,09 | 4.895,78 |
Tariftabelle 2024:
2024 galt diese Gehaltstabelle für vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen:
Berufsjahr | Tätigkeitsgruppe I | Tätigkeitsgruppe II | Tätigkeitsgruppe III | Tätigkeitsgruppe IV | Tätigkeitsgruppe V | Tätigkeitsgruppe VI |
1. - 4. | 2.700,00 | 2.862,00 | 3.024,00 | 3.186,00 | 3.456,00 | 3.834,00 |
---|---|---|---|---|---|---|
5. - 8. | 2.750,00 | 2.915,00 | 3.080,00 | 3.245,00 | 3.520,00 | 3.905,00 |
9. - 12. | 2.800,00 | 2.968,00 | 3.136,00 | 3.304,00 | 3.584,00 | 3.976,00 |
13. - 16. | 2.850,00 | 3.021,00 | 3.192,00 | 3.363,00 | 3.648,00 | 4.047,00 |
17. - 20. | 3.050,00 | 3.233,00 | 3.416,00 | 3.599,00 | 3.904,00 | 4.331,00 |
21. - 24. | 3.100,00 | 3.286,00 | 3.472,00 | 3.658,00 | 3.968,00 | 4.402,00 |
25. - 28. | 3.150,00 | 3.339,00 | 3.528,00 | 3.717,00 | 4.032,00 | 4.473,00 |
ab 29. | 3.200,00 | 3.392,00 | 3.584,00 | 3.776,00 | 4.096,00 | 4.544,00 |
Zuschläge
für Überstunden, für Arbeit am Samstag | 25 Prozent |
für Sonn- und Feiertagsarbeit | 50 Prozent |
für Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 12 Uhr | 50 Prozent |
für Arbeiten am Neujahrstag, dem 1. Mai sowie an den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen | 100 Prozent |
für Nachtarbeit | 50 Prozent |
Ausbildungsvergütung
Auszubildende MFA erhalten 2025 monatlich:
im 1. Ausbildungsjahr | 1.000 Euro |
im 2. Ausbildungsjahr | 1.100 Euro |
im 3. Ausbildungsjahr | 1.200 Euro |
Ab 1.1.2026 werden Auszubildende MFA monatlich wie folgt vergütet:
im 1. Ausbildungsjahr | 1.050 Euro |
im 2. Ausbildungsjahr | 1.150 Euro |
im 3. Ausbildungsjahr | 1.250 Euro |
Auch das Tarifgehalt für Azubis steigt 2025 und 2026. 2024 lag es noch bei 965 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 1.045 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 1.130 Euro im 3. Ausbildungsjahr.
Den Gehaltstarifvertrag können Sie kostenlos am Seitenende herunterladen, gemeinsam mit dazu passenden Arbeitsverträgen.
Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung
Der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung gibt Medizinischen Fachangestellten und Arzthelferinnen die Möglichkeit, eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersversorgung aufzubauen. Dafür können Teile des Gehaltes bzw. der Sonderzahlungen in Beiträge zur Altersversorgung umgewandelt werden. Zusätzlich gibt es einen Arbeitgeberzuschuss.
Anstelle der vermögenswirksamen Leistungen erhalten MFA:
- mit mindestens 18 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit: 76 Euro pro Monat
- mit weniger als 18 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit: 43 Euro pro Monat
- als Auszubildende nach der Probezeit: 53 Euro pro Monat
Während der Elternzeit haben MFA keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt und damit auch nicht auf die Entgeltumwandlung und einen Arbeitgeberbeitrag.
Der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung darf nicht direkt an die Mitarbeiter ausbezahlt werden. Er kann nicht für die staatlich geförderte Riester-Rente verwendet werden.
Die angebotene betriebliche Altersversorgung des Arbeitgebers muss mindestens eine lebenslange Altersrente umfassen oder einen Auszahlungsplan mit anschließender Altersrente umfassen.
Am Seitenende können Sie den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung gratis herunterladen.
Für wen gelten die Tarifverträge?
Der Gehaltstarifvertrag und die anderen MFA-Tarifverträge werden verhandelt zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e. V. und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA).
Niedergelassene Ärzte sind dann tariflich gebunden, wenn sie selbst Mitglied in der AAA sind oder die Tarifbindung im Arbeitsvertrag vereinbaren. In allen anderen Fällen ist sind die Tarifverträge nicht bindend.
Nutzen Sie die Muster-Arbeitsverträge des Virchowbundes. Darin können Sie wählen, ob Sie die MFA-Tarifverträge anwenden möchten oder nicht.
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Das Besondere: Individuelle Rechtsberatung ist in Ihrer Mitgliedschaft automatisch enthalten. Und das sind noch längst nicht alle Vorteile für Mitglieder.
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