Apparategemeinschaft

In einer Apparategemeinschaft teilen Ärzte sich Apparate und Geräte und sparen dadurch Kosten. Erfahren Sie hier mehr über Gründung, Vorteile und Nachteile der Apparategemeinschaft.

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CT, MRT, Röntgenanlage … Medizinische Geräte und Apparate sind häufig sehr teuer. Mit einer Apparategemeinschaft können Ärzte die Kosten senken und die Auslastung steigern.

Bei der Apparategemeinschaft handelt es sich um eine sogenannte Organisationsgemeinschaft und um eine Sonderform der Praxisgemeinschaft. Das bedeutet: Zwei oder mehr eigenständige Praxen kooperieren, indem sie gemeinschaftlich dieselben Apparate, Geräte und Instrumente nutzen.

In allen anderen Belangen bleiben die Praxen jedoch getrennt: bei der Abrechnung, den Praxisräumen und beim Personal. Das ist ein wichtiger Unterschied zur ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft.

Die beteiligten Praxen können derselben Fachgruppe angehören oder verschiedenen Fachgruppen. Auch Zahnärzte und sogar Medizinische Versorgungszentren (MVZ) können Gesellschafter der Kooperation werden.

Viele Optionen zur Kooperation

Die Apparategemeinschaft ist nicht die einzige Organisationsgemeinschaft. Daneben gibt es auch die

  • Praxisgemeinschaft
  • Laborgemeinschaft

Hier geht’s zum Überblick der Praxismodelle.

Apparategemeinschaft gründen

Um eine Apparategemeinschaft zu gründen, sollten Sie einen schriftlichen Vertrag schließen. Darin legen Sie z. B. den Zweck der Gemeinschaft fest: die gemeinsame Nutzung der apparativen Diagnostik.

Außerdem müssen Sie eine Rechtsform für die neu entstehende Gesellschaft wählen. In vielen Fällen ist das eine GmbH oder eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Definieren Sie im Vertrag genau, welche medizinische Einrichtungen, Geräte oder Instrumente gemeinsam genutzt werden sollen. Neben der Nutzung sollten Sie auch Fragen zu Wartung, Reparaturen und laufenden Betriebskosten frühzeitig klären. Andernfalls könnte später Streit über die Kostenaufteilung entstehen.

Dokumentieren Sie auch mit einem Inventarverzeichnis

  • welcher Partner welche medizinischen Geräte in die Gemeinschaft einbringt
  • welche Gegenstände für die Apparategemeinschaft gekauft werden
  • welchen Wert diese Gegenstände haben
  • welche Partner woran Eigentum (bzw. Anteile) erwerben und woran nur Nutzungsrecht haben
  • ob und wofür Partner eine einmalige Entschädigung oder monatliche Ausgleichszahlungen erhalten

Daneben gibt es – wie in jedem Gesellschaftsvertrag – eine Fülle von Klauseln, die die Zusammenarbeit harmonisch regeln sollen.

Nutzen Sie am besten unseren Mustervertrag Apparategemeinschaft. Ich berate Sie gern persönlich zu den einzelnen Klauseln.

Andrea Schannath
Rechtsberatung

Den Gründungsvertrag können Sie am Seitenende als Vorlage herunterladen. Die Gründung der Apparategemeinschaft müssen Sie der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) anzeigen.

Vorteile der Apparategemeinschaft

Eine Apparategemeinschaft bietet für Ärzte viele Vorteile:

  • Fixkosten senken durch gemeinsam genutzte Geräte, z. B. MRT, Röntgen, EKG
    (Hier finden Sie mehr Tipps, wie Sie in der Arztpraxis Kosten senken)
  • Mehr Investitions-Kapital um moderne, teure Großgeräte anzuschaffen
  • Bessere Auslastung der Apparate
  • Eigenständige Abrechnung
  • Unabhängigkeit in der Praxisführung
  • Haftung nur für die eigene Praxis
  • Fachgleich und fachübergreifend möglich

Auch wirtschaftliche Vorteile sind möglich. Lassen Sie sich dazu von einem fachkundigen Steuerexperten beraten – z. B. von unserem Kooperationspartner Bischoff und Partner.

 

Gegenüber der Berufsausübungsgemeinschaft hat die Apparategemeinschaft aber auch Nachteile:

  • Kein Zuschlag zur Ordinationsgebühr
  • Zusatzkosten für Vertretung bei Krankheit- oder Urlaub
  • Mögliche Konflikte in Bezug auf Zeitpunkt der Nutzung der Geräte, Verantwortung und Kosten

 

Speziell der letzte Nachteil lässt sich aber mit dem Gründungsvertrag für die Apparategemeinschaft ausräumen. Nutzen Sie deshalb die Chance und lassen Sie sich von uns umfangreich beraten – auch zu generellen Fragen der Niederlassung und Praxisführung. Die persönliche und unbegrenzte Rechtsberatung ist in Ihrem Mitgliedsbeitrag inbegriffen.

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