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Sprechstundenorganisation
Vertragsärzte müssen mindestens 25 Sprechstunden pro Woche anbieten. Bis 2019 waren es 20 Stunden. Dann aber griff das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) direkt in die Sprechstundenorganisation bei Fachärzten und Hausärzten ein.
Grundversorgende Fachärzte sollen pro Woche 5 offene Sprechstunden anbieten:
- Augenärzte
- Chirurgen
- Frauenärzte
- HNO-Ärzte
- Hautärzte
- Kinder- und Jugendlichenpsychiater
- Neurochirurgen
- Neurologen
- Orthopäden
- Psychiater/Nervenärzte
- Urologen
Jeder direkte Kontakt mit dem Patienten wird als Sprechstundenzeit gewertet – also auch Hausbesuche exkl. Fahrtzeiten.
Die meisten Praxen bieten eine Kombination aus Terminsprechstunde und offener Sprechstunde an.
Sprechstunde auf dem Praxisschild
Ihre Sprechstundenzeiten müssen niedergelassene Ärzte auf dem Praxisschild bekannt geben. Dafür gibt es genaue Vorgaben:
- verpflichtende Mindestanzahl
- Name des Praxisinhabers
- Facharztbezeichnung(en)
Tätigkeitsschwerpunkte wie Sportmedizin dürfen auf dem Praxisschild aufgeführt werden, sind aber nicht verpflichtend.
Zusätzlich dürfen Sie Sprechzeiten „nach Vereinbarung“ oder für Privatpatienten angeben. Sondersprechstunden sind auf dem Praxisschild nur erlaubt, wenn sie für Früherkennungsuntersuchungen angeboten werden – aber keine für andere Patientengruppen oder Therapien. Beispiel: Der Zusatz „Männersprechstunde: dienstags 18-19 Uhr“ ist nicht erlaubt.
Mehr dazu lesen Sie im Praxisärzte-Blog.
Terminsprechstunde
Die Terminsprechstunde ist die häufigste Form der Sprechstundensysteme. Patienten erhalten im Vorfeld einen Termin für die Untersuchung. Klassischerweise läuft die Terminvereinbarung per Telefonanruf. Mehr dazu lesen Sie unter Terminplanung.
Wenn Ihre Praxis eine Online-Terminvereinbarung anbieten soll, müssen Sie dafür meist eine monatliche Servicegebühr im dreistelligen Bereich bezahlen. Zu den größten Anbietern von Online-Terminserivces zählen u. a. Doctolib, Jameda, Doctena und Samedi.
Vorteile der Online-Terminvereinbarung können sein:
- Entlastung der MFA
- Auslastung erhöhen durch Terminbuchungen außerhalb der Praxis-Öffnungszeiten
- Integration in die Praxissoftware
- Attraktiver für junge Patienten
- Automatische Terminerinnerung
Ob Sie Schadensersatz für ausgefallene Termine verlangen dürfen, lesen Sie im Praxisärzte-Blog. Wenden Sie sich auch an unsere kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder.
Offene Sprechstunde
Die offene Sprechstunde können Patienten ohne Termin und Überweisung besuchen, z. B. bei akuten Beschwerden. Das Terminmanagement entfällt, dafür ist das Wartezimmer meist voll. Wenn Patienten unzufrieden über die lange Wartezeit sind, ist ein gutes Beschwerdemanagement nötig.
Kommunizieren Sie klare Spielregeln für die offene Sprechstunde bzw. Akut-Sprechstunde an Ihre Patienten:
- maximal 5 Minuten beim Arzt
- nur 1 Behandlungsgrund
- möglicherweise lange Wartezeit u. a. durch dringendere Behandlungsfälle
Wenn Patienten erleben, dass sie mit Termin deutlich zügiger an die Reihe kommen, steigt die Termintreue.
Sie müssen nicht alle Patienten sofort behandeln – außer medizinische Notfälle. Sie können einen Termin anbieten oder auf die nächste offene Sprechstunde verweisen, wenn die Kapazitäten der Praxis erschöpft sind.
Sie müssen Ihre offenen Sprechstunden bekanntgeben, z. B. auf dem Anrufbeantworter, auf Ihrer Webseite oder durch einen Aushang in der Arztpraxis.
Sind mehrere Ärzte in der Praxis tätig, müssen Sie die offenen Sprechstunden nicht gleichzeitig anbieten.
Wie und wann Sie Zuschläge für vermittelte bzw. gewährte Termine erhalten, erklärt die Praxisinfo „Terminvermittlung“. Am Seitenende können Sie sie herunterladen.
Spezial-Sprechstunde
Patienten nehmen Spezialsprechstunden (z. B. für Männer, Schwangere oder für bestimmte Behandlungen) gerne an, da sie sich dort mehr Zeit für eine individuelle medizinische Versorgung und Beratung erhoffen. Ärzte können so spezielle Patientengruppen bündeln und effizienter arbeiten bzw. die Auslastung bestimmter Räume, Geräte und Mitarbeiter besser planen.
Innerhalb der Arztpraxis dürfen Sie mit Flyern, Aufstellern oder Ähnlichem auf Ihre Sondersprechstunden hinweisen und gezielt Termine vereinbaren.
Wenn Sie besondere Leistungen im Zusammenhang mit Spezialsprechstunden anbieten, müssen Sie auch die dafür notwendige Qualifikation nachweisen können. Im Zweifelsfall sollten Sie Rechtsberatung einholen.
Online-Sprechstunde
Die Online-Sprechstunde ist eine Sonderform der Terminsprechstunde. Ärzte, die eine Online-Sprechstunde anbieten wollen, müssen einen von der KBV zertifizierten Anbieter wählen, damit der Datenschutz sichergestellt ist.
Online-Sprechstunden sind nur eingeschränkt erlaubt und abrechenbar. Sie werden seit der Corona-Pandemie immer beliebter. Der Goldstandard bleibt aber der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient. Genaueres erklären wir im Beitrag Telemedizin.
Terminservicestelle
Vertragsärzte sind verpflichtet, freie Termine an die Terminservicestelle (TSS) zu melden. Das geht z. B. digital via eTerminservice. Die Fristen und Vorgaben zur Meldung werden von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung festgelegt.
Sie erhalten eine extrabudgetäre Vergütung für alle neuen Patienten und solche, die über die Terminservicestelle vermittelt wurden, außerdem Zuschläge auf die Versichertenpauschale (Hausärzte) bzw. auf die Grundpauschale (Fachärzte) von 50, 30 oder 20 Prozent. Die Höhe richtet sich nach der Wartezeit auf einen Termin.
Patienten können sich online oder unter der Telefonnummer 116 117 bei der Terminservicestelle einen Arzttermin vermitteln lassen. Dafür brauchen sie ggfs. eine Überweisung mit Vermittlungscode. Die TSS muss innerhalb von 1 Woche einen Termin innerhalb von 4 Wochen vermitteln (Ausnahme: psychotherapeutische Akutbehandlungen).
Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen die Einhaltung der offenen Sprechstunden kontrollieren und ggf. auch rechtliche Schritte bis zum Entzug der Zulassung setzen.
Mehr Informationen zur Einrichtung der Terminservicestelle finden Sie in unserer Praxisinfo „Terminvermittlung“.
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