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Notfallplan für die Arztpraxis
Was tun bei einem Unfall, Brand oder einer Stichverletzung in der Praxis? Ein Notfallplan mit Checklisten und Dokumentationsvorlagen spart im Ernstfall wertvolle Zeit. Hier finden Sie Tipps und einen Notfallplan für die Arztpraxis zum Download.
Ein Notfallplan sollte kurz und übersichtlich darüber informieren, was in einer gefährlichen Situation zu tun ist. Er beinhaltet u. a. die wichtigen Notfall-Telefonnummern und Handlungsanweisungen. Wichtig ist, dass der Notfallplan übersichtlich und sofort zugänglich ist – z. B. als großformatiger Aushang in der Arztpraxis.
Sie suchen nach einer Vorlage für den Notfallplan? Die Praxisinfo 40 „Notfallpläne und Unterweisungs-Nachweise“ enthält Schemata, die Sie in Ihrer Praxis aushängen und um lokale Informationen ergänzen können:
- Verhalten bei Unfällen und Notfällen
- Verhalten bei Nadelstichverletzungen
- Verhalten im Brandfall
- Alarmplan
- Verhalten bei IT-Sicherheitsvorfällen
Am Seitenende können Sie die Praxisinfo nach Login downloaden.
Notfallkoffer
Für die ärztlichen Basismaßnahmen im Rahmen einer Notfallbehandlung bzw. des Notdienstes sollte ein Notfallkoffer in der Praxis bereitstehen. Darin können z. B. Instrumente zur Reanimation, Inhalation, Intubation, Verbandmittel und Arzneimittel gelagert werden.
Je nach Qualität der Ausstattung sind fertig gefüllte Koffer aus Aluminium für rund 300 bis 1.000 Euro zu haben. Ein herkömmlicher Verbandskasten oder Erste-Hilfe-Koffer bzw. eine Erste-Hilfe-Tasche kostet zwischen 15 und 150 Euro.
Unsere Checkliste Notfallkoffer ist eine Empfehlung, welche Medikamente und Instrumente Teil des Notfallsets sein sollten.
Nadelstichverletzungen
Nadelstichverletzungen gehören in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen zu den häufigsten Arbeitsunfällen. Eine Hauptursache für Verletzungen ist das Zurückstecken gebrauchter Kanülen in die Schutzkappen.
Bei Stich- und Schnittverletzungen in der Arztpraxis ist schnelles und besonnenes Handeln entscheidend. Die Gefahr, gefährliche Infektionskrankheiten wie HIV oder Hepatitis zu übertragen, kann dadurch gesenkt werden.
Die Verletzung muss schnellstmöglich von einem Arzt behandelt werden. Ein Schema für den richtigen Umgang mit Nadelstich- und Schnittverletzungen finden Sie in unserer Praxisinfo 40 „Notfallpläne und Unterweisungs-Nachweise“.
Außerdem muss eine Meldung an den Betriebsarzt bzw. den arbeitsmedizinischen Dienst gemacht werden.
Bis zu 90 % aller Nadelstichverletzungen werden nicht gemeldet, obwohl es sich dabei um einen Arbeitsunfall handelt.
Verbandbuch
Jede Erste Hilfe in der Arztpraxis muss in einem Verbandbuch dokumentiert werden. Das regelt § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Verletzung durch Fremdkörper, Schnittverletzung, Stichverletzung, Säure, Chemikalien oder andere Gefahrenquellen handelt.
Eine Vorlage für das Verbandbuch können Sie nach Login am Seitenende herunterladen.
Die Dokumentation im Verbandbuch muss fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Klicken Sie hier für Infos zu weiteren Aufbewahrungsfristen in der Arztpraxis.
Unterweisung zum Arbeitsschutz
Arbeitgeber in Arztpraxen, Zahnarztpraxen und MVZ sind gesetzlich durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Arbeitsschutz zu unterweisen.
Der Inhalt dieser Unterweisungen sind z. B. Arbeitsschutzfragen und Vorsichtsmaßnahmen zur Unfallverhütung. Außerdem sollen sie Praxisstandards und Verhaltensweisen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz vermitteln. Das Augenmerk sollte auf Prävention durch sicheres und gesundheitsförderliches Verhalten am Arbeitsplatz liegen.
Die Unterweisung zum Arbeitsschutz wird meinst mündlich durchgeführt. Bei der Unterweisung zum Thema Brandschutz sollte jede Praxis Übungen durchführen und Sammelpunkte (z. B. vor der Praxis, im Hof) festlegen, für den Fall, dass ein Feuer ausbricht.
Ein weiterer Teil des Arbeitsschutzes in der Arztpraxis ist die betriebsärztliche Betreuung. Lesen Sie mehr zu den Pflichten für Arbeitgeber und zu den betriebsärztlichen Aufgaben unter Betriebsarzt. Dort können Sie auch Vorlagen für Verträge zur betriebsärztlichen Betreuung herunterladen.
Sind Notfallkoffer und Verbandbuch aktuell? Sind die Instrumente verletzungssicher? Hägt der Notfallplan aus? Diese Dinge werden werden bei einer Praxisbegehung kontrolliert.
Laden Sie sich unsere Checkliste zur Vorbereitung herunter.
Gefährdungsbeurteilung
Jede Arztpraxis muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Darin wird die Gefährdung, der Beschäftigten durch die Tätigkeit z. B. mit Biostoffen (Mikroorganismen, Zellkulturen usw.), ionisierender Strahlung und anderen Gefahrenquellen beurteilt. Diese Gefährdungsbeurteilung muss alle 2 bis 5 Jahre aktualisiert werden.
Die Gefährdungsbeurteilung und der daraus resultierende Arbeitsschutz sind enorm wichtig. Denn wer z. B. durch einen Verstoß gegen die Biostoffverordnung vorsätzlich Leben oder Gesundheit eines Mitarbeiters gefährdet, macht sich strafbar. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Bei Ordnungswidrigkeiten können Geldbußen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
Praxisinhaber müssen ihre Angestellten durch einen Betriebsarzt betreuen lassen. Dieser kann auch bei der Gefährdungsbeurteilung helfen. Hier finden Sie vertiefende Informationen zu den Themen Betriebsarzt und Gefährdungsbeurteilung.
IT-Sicherheitsvorfall
Ein Notfall in der Praxis kann heutzutage auch im digitalen Raum stattfinden. Zum Beispiel, wenn die IT-Sicherheit der Praxis durch Schadsoftware bedroht ist oder die Systeme ausfallen. Lesen Sie im Praxisärzte-Blog detailliert, wie Sie Ihre Praxis vor IT-Risiken schützen können.
Ergänzend sollten Sie unsere Praxisinfo 51 „IT-Sicherheit und Cybercrime“ herunterladen. Darin finden Sie Checklisten zur Vorbeugung von Cybercrime, für Gegenmaßnahmen und zur Datensicherung.
Notfallordner
Ein Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung oder ein Todesfall kann auch Praxisinhaber treffen. Damit Angehörige und Mitarbeiter der Praxis dann nicht auf sich alleine gestellt sind, sollten Sie als Praxisinhaber wichtige Dokumente rechtzeitig in einem Notfallordner sammeln.
Ein Notfallordner sollte u. a. diese Dokumente im Original oder als Kopie enthalten:
- Vorsorgevollmacht
- Kontovollmacht
- Patientenverfügung
- Testament
- Versicherungen (Praxis und privat)
- Sonstige Verträge wie Abos, Leasingverträge etc.
- Mietvertrag für Wohnung und Praxis
- Kontaktdaten der Angehörigen und Dienstleister im Notfall (z. B. Anwalt und Steuerberater)
- Wichtige Passwörter
Details dazu haben wir im Praxisärzte-Blog für Sie zusammengestellt.
Laden Sie jetzt unsere Checkliste und Druckvorlage für den Notfallordner aus unserem Mitgliederbereich herunter.
Jetzt Notfallplan herunterladen
Praxisinhaber trifft eine große Verantwortung, ihre Arztpraxis für Notfälle vorzubereiten. Nutzen Sie unsere Unterstützung als ärztlicher Verband und laden Sie unsere Vorlagen für Notfallpläne herunter.
Bei Fragen ist unsere Rechtsberatung für Mitglieder kostenlos für Sie da.
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