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Bildungsurlaub beantragen: So geht's
Arbeitnehmer, die sich weiterbilden möchten, haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Hier erfahren Sie, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Antrag wissen müssen, welche Förderungen es für anerkannte Bildungsveranstaltungen gibt und wann und wie der Fortbildungsurlaub genommen werden darf.
Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung genannt) ist eine besondere Form des Urlaubs. Arbeitnehmer können sich für die berufliche Bildung von der Arbeit freistellen lassen. Auch die Teilnahme an Veranstaltungen zur politischen Weiterbildung ist möglich. Voraussetzung ist immer die Anerkennung als Bildungsveranstaltung.
Der Arbeitnehmer trägt die Kosten für die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung selbst (z. B. Kurs-Gebühr, Anreise, Unterkunft). Er wird aber vom Arbeitgeber weiterhin so entlohnt, als ob er an seinem Arbeitsplatz tätig wäre (bezahlte Freistellung).
In 14 Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub gemäß Bildungsurlaubsgesetz. Nur in Bayern und Sachsen existiert keine gesetzliche Regelung.
Wie viele Tage Bildungszeit geltend gemacht werden können, unterscheidet sich regional. Üblicherweise sind es 5 Tage Bildungsurlaub im laufenden Kalenderjahr bzw. 10 Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Rechte in den einzelnen Bundesländern
Die Regeln zur Anerkennung und Förderung sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen besteht erst ab 10 Beschäftigten ein Anspruch auf Freistellung. In Sachsen-Anhalt kann nur für berufliche Weiterbildung Bildungsurlaub beantragt werden. In Brandenburg dagegen gibt es die Freistellung nicht nur für die berufliche und politische Bildung, sondern auch für die kulturelle Weiterbildung. In Berlin kann sogar ein Yoga-Kurs als berufliche Weiterbildung gelten, wie das Landesarbeitsgericht 2019 entschieden hat.
Auch bei der Mindestdauer der Veranstaltung schwanken die Voraussetzungen zur Anerkennung zwischen 1 und 5 Tagen.
Links zu den einzelnen Landesgesetzen und weiterführende Informationen finden Sie in unserer Praxisinfo „Bildungsurlaub“ am Seitenende. Nutzen Sie auch unsere kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder.
Antrag auf Bildungsurlaub stellen
Zunächst muss der Arbeitnehmer einen Kurs finden, der zu den anerkannten Veranstaltungen in seinem Bundesland gehört. Dann muss er innerhalb einer bestimmten Frist den Fortbildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen. In den meisten Bundesländern sind das mindestens 6—8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung.
Der Arbeitgeber darf den Antrag auf Freistellung nur dann ablehnen, wenn dringende oder zwingende betriebliche Belange entgegenstehen.
Anerkannte Weiterbildung mit Förderungen finanzieren
Beschäftigte haben in fast allen Bundesländern gesetzlichen Anspruch auf Fortbildungsurlaub bei Gehaltsfortzahlung. Dieses Recht gilt u. a. für Angestellte, Selbstständige und Mitarbeiter in Eltern- und Pflegezeit. Keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung haben z. B. Auszubildende.
Zusätzlich fördert der Staat die Weiterbildung mit Bildungsprämien. Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen:
1. Prämiengutschein
Erwerbstätige mit geringen Einkommen haben die Möglichkeit, 50 Prozent der Weiterbildungskosten (bis max. 500 Euro) über einen Prämiengutschein zu finanzieren. Der Prämiengutschein kann für alle anerkannten Angebote zur beruflichen Fortbildung eingesetzt werden. Online-Kurse und Bildungsveranstaltung mit mehr als 1.000 Euro Teilnahmegebühr sind davon grundsätzlich ausgenommen.
2. Spargutschein
Das Weiterbildungssparen ist für Beschäftigte mit höherem Einkommen und für längerfristige und teurere Fortbildungen interessant. Der Spargutschein kann ergänzend zum Prämiengutschein in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie bereits ein Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) angespart haben, können Sie dieses im Rahmen der Bildungsfreistellung verwenden, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Mehr Informationen erhalten Sie in Ihrem Anlageinstitut.
Einige Bundesländer bieten zusätzlich Bildungsschecks.
Mehr zu Prämien und Veranstaltungen in Ihrem Bundesland erfahren Sie in einer der bundesweiten Beratungsstellen, auf www.bildungspraemie.info oder über die kostenlose Hotline 0800 / 2623 000.
Neugierig geworden?
Laden Sie unsere Praxisinfo „Bildungsurlaub“ herunter – und ergänzend die Praxisinfos „Fortbildungskosten und Rückzahlung“ sowie „Urlaubsplanung“. Als Mitglied im Virchowbund können Sie sich bei Fragen immer an unsere Rechtsberatung wenden. Melden Sie sich an oder sehen Sie alle Vorteile für Mitglieder.
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