Honorarabschluss in Nordrhein gefährdet Patientenversorgung
„Anstatt den regionalen Sonderbedarf in Nordrhein abzubilden, kommt der Honorarabschluss nicht über die mageren Bundesvorgaben hinaus. Gleichzeitig wollen die Kassen die Förderung für das ambulante Operieren streichen. In Summe ist diese Honorarvereinbarung also ein Rückschritt“, fasst Bergmann zusammen.
Dass inmitten der Pandemie den Kassen nichts Besseres einfällt als unverantwortliches Kaputtsparen der ambulanten Versorgung auf dem Rücken der Ärzte, Praxismitarbeiter und Patienten, wertet auch der Bundesvorsitzende des Virchowbundes als fatales Signal. „Seit Jahren steigen die Hygienekosten für ambulante Operationen und im EBM sind diese Leistungen eklatant unterfinanziert“, erklärt Dr. Dirk Heinrich. „Jetzt auch noch die Förderung zu streichen heißt schlicht, ambulante Operationen zunehmend unwirtschaftlich zu machen. Letzten Endes wird diese Entscheidung dazu führen, dass Operationen zurück in die Krankenhäuser verlagert werden.“
„Der Grundsatz ,ambulant vor stationär‘ hat bei Operationen und Behandlungen in den letzten Jahren viel Geld gespart, und gerade in Zeiten von Corona dazu beigetragen, die Krankenhäuser zu entlasten“, erinnert Dr. Bergmann. „Diesen Ansatz zu sabotieren ist höchst gefährlich.“
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