Hessen: Ambulante Strukturen in Gefahr, Not-HVM kann Defizit nicht ausgleichen

Dass der Orientierungspunktwert (OPW) 2025 bloß um 3,85 Prozent steigen soll, reicht nicht, um die ambulanten Strukturen in Hessen im nötigen Maß zu sichern, urteilt Dr. Franziska Gladisch, die Vorsitzende der Landesgruppe Hessen des Virchowbundes.

Dr. Franziska Gladisch (© Virchowbund / Lopata)

Die Haus- und Facharztpraxen in Hessen leiden seit vielen Jahren unter mangelnder Finanzierung. Im März 2024 hatte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) einen neuen Honorarverteilungsmaßstab beschlossen (Not-HVM).

Die KV Hessen fordert Haus- und Fachärzte damit auf, Leistungen, die nach dem HVM nur anteilig bezahlt werden, nicht mehr zu erbringen. Das Ziel ist es, den Praxen eine Möglichkeit zu geben, ihre Leistungsmenge an das Budget anzupassen, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Durch den HVM wird festgelegt, wie das zur Verfügung stehende Honorarvolumen unter den Ärztinnen und Ärzten verteilt wird.

Dr. Gladisch, selbst niedergelassene Fachärztin für Schmerzmedizin, sieht diese Maßnahme kritisch: „Die Vertreterversammlung versucht eine Finanzierungslücke durch ein Einnahmendefizit der niedergelassenen Ärzte mit fragwürdigem Ausgang zu schließen. Ob es einen Ersatz für dieses Defizit geben wird, bleibt offen.“

Der Not-HVM könne dagegen eine Reihe negativer Effekte haben:

  1. Eingeschränkte Patientenversorgung: Patienten könnten Schwierigkeiten haben, notwendige Behandlungen zu erhalten, da Ärzte bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten, die nicht vollständig vergütet werden.
  2. Ungleichheit in der Versorgung: In Regionen mit einem ohnehin begrenzten medizinischen Angebot könnten sich die Versorgungsunterschiede verschärfen, was zu einer ungleichen Gesundheitsversorgung führen kann.
  3. Überlastung anderer Gesundheitssektoren: Wenn bestimmte Leistungen in den Praxen nicht mehr angeboten werden, könnte dies zu einer Überlastung anderer Sektoren, wie z. B. Krankenhäusern, führen, die dann zusätzliche Kapazitäten aufbringen müssten.
  4. Wirtschaftliche Unsicherheit für Praxen: Für Praxen, die stark von den anteilig vergüteten Leistungen abhängen, könnte dies wirtschaftliche Unsicherheiten bedeuten, da weniger Leistungen angeboten werden können, was zu geringeren Einnahmen führt.
  5. Rückgang der Behandlungsqualität: Wenn Praxen gezwungen sind, ihre Leistungen aus wirtschaftlichen Gründen zu reduzieren, könnte dies langfristig die Qualität der Versorgung beeinträchtigen.
  6. Belastung der Ärzte-Patienten-Beziehung: Patienten könnten das Gefühl haben, dass ihre Bedürfnisse hinter finanziellen Überlegungen zurückstehen, was das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beeinträchtigen könnte.

„Auch wenn das zu knappe Budget anders verteilt wird, es ist und bleibt zu knapp“, erklärt die Virchowbund-Landesgruppenvorsitzende. „Die unzureichenden Abschlüsse der letzten Jahre haben einen Finanzierungsstau aufgebaut. Und bei Bahn, Straßen- und Brückenbau sehen wir gerade sehr eindrücklich, wohin das führt. Auch Arztpraxen gehören zur kritischen Infrastruktur. Es ist die Aufgabe der Landes- wie auch der Bundespolitik, diese zu schützen.“

 

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