Bundesrechnungshof-Kritik an Entbudgetierung sorgt für Kopfschütteln bei Ärzten

Zur Stellungnahme des Bundesrechnungshofes zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und seiner Kritik an der Entbudgetierung der Hausärzte erklärt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich:

Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes (© Virchowbund / Lopata)

Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes (© Virchowbund / Lopata)

„Er hat‘s schon wieder getan. Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres äußert sich der Bundesrechnungshof zu Sachverhalten im Gesundheitswesen auf eine Weise, bei der selbst halbwegs Kundige nur noch mit dem Kopf schütteln können.

So lehnt der Bundesrechnungshof die im GVSG geplante Entbudgetierung mit der Begründung ab, dass man ‚nach wie vor keine konkreten Anhaltspunkte dafür‘ sehe, dass die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung von Versicherten durch gestrichene Budgets ‚maßgeblich verbessert‘ werde. Bereits im Herbst behauptete der Bundesrechnungshof, dass die Budgetierung ‚dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung‘ trage und ‚Versicherte vor nicht erforderlichen Leistungen‘ schütze. Weiterhin führt er aus, ‚ohne Budgetierung würde die Versorgung weniger gesteuert. Zudem würden Fehlanreize in der vertragsärztlichen Versorgung begünstigt‘.

Richtig ist vielmehr: Budgetierung führt zu Terminverknappung und damit direkt zu weniger Leistungen für Patienten. Und in Gebieten wie Bayern oder Thüringen, wo es faktisch bereits seit Jahren keine hausärztlichen Budgets mehr gibt, sind weder Fehlanreize noch Leistungsausweitungen zu verzeichnen.

Außerdem sieht das Sozialrecht eine Vielzahl von Wirtschaftlichkeitsprüfungen vor, die in den Praxen inzwischen zu einer unerträglichen Bürokratielast geführt haben.

Kurzum: Der Bundesrechnungshof hat mit seiner Äußerung den Praxistest nicht bestanden und sollte sich dringend fachlich verstärken.“

 

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