Ärztliche Freiberuflichkeit – Darum ist sie so wichtig

Freiberufler sind Sie als Arzt oder Ärztin immer – egal, ob Sie angestellt sind oder eine eigene Arztpraxis führen. Freiberuflichkeit bedeutet, dass Sie einem „freien Beruf“ angehören und dadurch Rechte und Pflichten haben, die andere Berufsgruppen nicht genießen. Neben Ärzten zählen auch Rechtsanwälte und Architekten zu den „freien Berufen“.

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Als freier Beruf können Ärzte z. B. ihre eigene Berufsordnung festlegen und eine eigene Gebührenordnung aufsetzen. Sie definieren, welche Qualitätskriterien für ihre Arbeit gelten und kontrollieren diese Qualität untereinander. Dass es eine ärztliche Selbstverwaltung gibt, ist ebenfalls ein Ergebnis der Freiberuflichkeit.

Freiberuflichkeit sichert freie medizinische Entscheidungen. Krankenkassen, Kaufleute bzw. kaufmännische Direktoren in Kliniken und MVZ sowie andere Nicht-Ärzte dürfen Ärzten nicht vorschreiben, wie sie ihre Patienten therapieren. Auch die ärztliche Schweigepflicht leitet sich aus der Freiberuflichkeit ab.

Ärztliche Freiberuflichkeit bedeutet
  • nur den Patienten, dem eigenen Gewissen und der Allgemeinheit verpflichtet zu sein
  • Leistung persönlich zu erbringen
  • Wissen eigenverantwortlich anzuwenden
  • eigenständig Wissen zu schaffen
  • Vergütung selbst zu bestimmen

Freiberuflichkeit vs. Selbstständigkeit– gibt es da einen Unterschied?

Ja! Denn alle Ärzte sind Freiberufler, aber nur als Arzt in der eigenen Praxis sind Sie im Gegensatz zu einem angestellten Arzt im Krankenhaus völlig selbstständig. Selbstständigkeit ist eine unternehmerische Kategorie, Freiberuflichkeit ein berufsethischer Wert.

Schützen wir die Freiberuflichkeit

Nationale und EU-Politik versuchen, freie Berufe immer stärker zu regulieren. Wir stellen uns gegen diese Übergriffe.

Freiberuflichkeit ist das Grundprinzip der ärztlichen Berufsausübung – ohne sie wäre alles nichts. Darum müssen wir für sie kämpfen, dort wo sie bedroht wird.

Dr. Dirk Heinrich
Bundesvorsitzender

So setzt sich der Virchowbund für die ärztliche Freiberuflichkeit ein:

  • Jungen Ärzten Rollenvorbilder für den freien Beruf geben
    zum Beispiel durch verpflichtende Weiterbildung im ambulanten Bereich
  • Angestellte Ärzte unterstützen
    durch (Muster-)Arbeitsverträge, die Unabhängigkeit garantieren
  • Ärztliche Kooperationen durch Ärzte finanzieren
    als Gegengewicht zu Groß-Investoren
  • Bundesmantelvertrag ändern
    Benachteiligung angestellter Ärzte in einer Kooperationsstruktur aufheben
  • Selbstverwaltung erneuern und stärken
  • Nationalstaatsprinzip in der EU einhalten
  • Ärzten Therapiefreiheit zurückgeben: Budgetierung beenden
  • Bewusstsein für den Wert der ärztlichen Freiberuflichkeit schärfen
  • Gebührenordnung für Ärzte reformieren

Wir fordern nicht nur, sondern arbeiten aktiv auf diese Ziele hin. Unterstützen Sie uns dabei, indem Sie Mitglied werden. Gemeinsam erreichen Hausärzte und Fachärzte mehr!

 

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Rechte und Pflichten als Vertragsarzt

Das sollten Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Vertragsarzt wissen:

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Eine flächendeckende Versorgung erreicht man durch Wettbewerb und nicht durch Zwang.

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Ambulante Weiterbildung

Warum die ambulante Weiterbildung verpflichtend werden muss.

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